Für Geburten ab dem 01.01.2007 tritt das Elterngeld an die Stelle des Erziehungsgeldes. Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die
Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Beanspruchen können es: Arbeitnehmer/innen, Beamtinnen bzw. Beamte, selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende. Die Anträge werden direkt durch das Krankenhaus oder die Klinik nach der Geburt des Kindes an die Eltern verteilt und sind außerdem bei der Elterngeldstelle erhältlich. Jede/r, die/der ein Kind bekommt, hat Anspruch auf Elterngeld, unabhängig von sozialen oder beruflichen Verhältnissen.
Leistungen:
ElterngeldPlus
Eltern, deren Kinder ab dem 01.07.2015 geboren werden, und die nach der Geburt des Kindes Teilzeit arbeiten möchten, erhalten künftig länger Elterngeld und können ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen. Dabei ersetzt das ElterngeldPlus, wie das bisherige Elterngeld auch, das wegfallende Einkommen zu 65 bis 100 %. Die Höhe des ElterngeldPlus liegt dabei bei höchstens der Hälfte des monatlichen Elterngeldbetrages, das Eltern ohne Teilzeiteinkommen zustünde. So haben Mütter und Väter auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus mehr Spielraum.
Das ElterngeldPlus richtet sich vor allem an Eltern, die früher in den Beruf zurückkehren möchten. Entscheiden sich Mütter und Väter zeitgleich als Elternpaar in Teilzeit zu gehen - für vier aufeinanderfolgende Monate parallel und zwischen 25 bis 30 Wochenstunden - erhalten sie jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Auch Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus für sich nutzen und die Zahl der ElterngeldPlus-Monate deutlich erweitern.
Das ElterngeldPlus wird wie das Basiselterngeld nach der Geburt des Kindes beantragt, in schriftlicher Form und bei Ihrer Elterngeldstelle. Sie können zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus wählen oder beides kombinieren.
Anträge müssen
gestellt werden.
Jugendamt Trier
Rathaus
Elterngeldstelle
Am Augustinerhof
Verwaltungsgebäude II
54290 Trier
Tel: 0651-718-0
Fax:0651-718-1508
Kreisverwaltung Birkenfeld
Elterngeldstelle
Ann Kristin Knapp
Schneewiesenstraße 25
55765 Birkenfeld
Tel: 06782-15210
Fax: 06782-1555210
Mail: a.knapp(at)landkreis-birkenfeld.de
Jugendamt Idar-Oberstein
Frau Alexandra Schilling
Auf der Idar 17
55743 Idar-Oberstein
Tel: 06781-6453-7
Fax: 06781-6444-5
Mail: alexandra.schilling(at)idar-oberstein.de
www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie
Das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt auf seiner Webseite einen Elterngeldrechner zur Verfügung.
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