Der Unterhaltsvorschuss ist eine Unterstützung für alleinerziehende Mütter und Väter.
Voraussetzung: der andere Elternteil zahlt keinen oder nur unregelmäßig oder nicht rechtzeitig Unterhalt für das Kind.
Der Unterhaltsvorschuss beträgt
Ein gerichtliches Unterhaltsurteil gegen den anderen Elternteil ist nicht erforderlich, allerdings muss eigenes erfolgloses Bemühen um Unterhalt nachgewiesen werden.
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnsitz des Kindes. Hier muss der Antrag schriftlich eingereicht werden.
Jugendamt Stadt Trier
Rathaus
Carsten Lang (Leitung)
Am Augustinerhof
Verwaltungsgebäude II
54290 Trier
Tel (Zentrale): 0651/718-3508
Fax: 0651/718-1508
E-Mail (Zentrale):
jugendamt(at)trier.de
Jugendamt Birkenfeld
Cristine Enders (Abteilungsleiterin)
Schneewiesenstr. 25
55765 Birkenfeld
Tel. 06782/15200
E-mail: enders(at)landkreis-birkenfeld.de
Jugendamt Idar-Oberstein
Postanschrift
Georg-Maus-Straße 1
55743 Idar-Oberstein
Tel.: 06781/64-0
Fax 06781/64-445
E-mail: jugendamt(at)idar-oberstein.de
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