ERASMUS-Studium

Mit Hilfe des Erasmus-Programms der EU ist das Auslandsstudium in Europa vergleichsweise einfach. Ohne allzu große Formalitäten und Studiengebühren, dazu noch mit einem Erasmus-Stipendium, ist es je nach den bestehenden Hochschulpartnerschaften im jeweiligen Studiengang möglich, sich ein Auslandsstudium zu leisten.

In der Regel sollte man sich schon etwa 12 Monate vor Studienantritt mit dem International Office in Verbindung setzen und die Verfügbarkeit von Erasmus-Studienplätzen im Ausland klären. Dabei sollte man nicht übersehen, dass in vielen Ländern Sommer- wie Wintersemester früher als hier beginnen, im Frühjahr teilweise bereits in der zweiten Januar-Woche! In einigen Fällen gibt es ein Auswahlverfahren für besonders begehrte Studienplätze.

Finanzielle Förderung
Die Förderhöhe für einen Erasmus-Auslandsaufenthalt an einer Partnerhochschule in einem der europäischen Programmländer findet man HIER und die Förderhöhe für die Partnerhochschulen in Partnerländern (derzeit Jordanien und Marokko) HIER.

Prozedere
Suchen Sie frühstmöglich Kontakt zu den einzelnen Ansprechpartnern am Umwelt-Campus Birkenfeld und recherchieren Sie gut auf den Internetseiten der von Ihnen gewählten Partnerhochschule. Reichen Sie dann rechtzeitig (für Aufenthalte im WS bis zum 5. Januar / für Aufenthalte im SS bis zum 5. Juli) Ihre 'Interessensbekundung' im International Office ein.
Nach Zustimmung Ihres Fachbereichs bitte mit dem weitgehend ausgefüllten Formular 'GRANT-Agreement' und allen weiteren Unterlagen zum Auslandsamt kommen, dort werden die weiteren Einzelheiten geklärt. In den meisten Fällen können Studienleistungen, die im Ausland erbracht werden, auf das Studium am Umwelt-Campus Birkenfeld angerechnet werden. Dies sollte man vorab unbedingt mit dem Auslandsbeauftragten im Studiengang oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses klären. Dafür eignet sich das Formular 'Learning Agreement', das auch für die Gewährung des Erasmus-Stipendiums notwendig ist. Somit kann man im Idealfall ohne Zeitverlust einen Auslandaufenthalt ins Studium integrieren.
Nach Ankunft und Einschreibung an der Gasthochschule die 'Einschreibebestätigung' (Bestätigung des Auslandsaufenthaltes) ausfüllen und von den Kollegen ans Auslandsamt in Birkenfeld faxen lassen, dann wird das Erasmus Stipendium an Sie ausgezahlt. Die Studienleistungen lassen Sie sich von der Partnerhochschule auf dem Formular 'Transcript of Records' bestätigen.
Ausführlich und mit allen Dokumenten lesen Sie dazu in den Details:

Details zum Ablauf der Förderung über ERASMUS-Studium

Wie bewerbe ich mich? / Formulare und Downloads

Sie haben eine passende Hochschule für Ihren Auslandsaufenthalt gefunden und möchten sich nun für ein Auslandssemester bei dieser Partnerhochschule bewerben?
Bei Bewerbungen an unseren Partnerhochschulen gibt es einiges zu beachten. Lesen Sie daher bitte die hier folgenden Richtlinien zum Bewerbungsverfahren von Outgoings aufmerksam durch:

Suchen Sie frühstmöglich Kontakt zu den einzelnen Ansprechpartnern am Umwelt-Campus Birkenfeld:
- Auslandsbeauftragte/r Ihres Fachbereichs
- Fachliche Koordination = ProfessorIn Ihres Fachbereichs
- Institutionelle Koordination = International Office
- evtl. SprachdozentIn

Lesen Sie sich zur allgemeinen Vorbereitung die Checkliste zur Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthalts aufmerksam durch.

Recherchieren Sie gut auf den Internetseiten der von Ihnen gewählten Partnerhochschule. Setzen Sie sich mit den Semesterzeiten (ob dies zu Ihrem Studienverlauf passt) und vor allem mit dem Fächerangebot auseinander! Beachten Sie alle möglichen Fristen!

~~~ BEWERBUNG am UCB / Nun geht's los: Bewerben Sie sich!

Alle Bewerber müssen eine Interessensbekundung abgeben, die darin enthaltenen Hinweise beachten und sich insbes. zwecks Beratung an Studienservice und Prüfungsamt wenden. [Unterschriften einholen und im Original ans International Office!]

~~~ NOMINIERUNG und BEWERBUNG an der Partnerhochschule / Und wie weiter? Sie werden nominiert und der Prozess startet.

Nach Ablauf der ersten Frist der Interessensbekundung wird das International Office -sofern genügend Plätze vorhanden sind- Sie an die Partnerhochschulen "nominieren".
Nach der Nominierung werden Sie kontaktiert und es gehen Ihnen zum weiteren Ablauf Informationen zu. Seien Sie geduldig und erwarten Sie die Infos der Partnerhochschule.
Vorab sollten Sie aber bereits Ihre Ansprechpartner am UCB (z.B. fachl. Betreuer) kontaktieren und sich auch bereits mit den weiteren Schritten vertraut machen
:

Sie sollten im nächsten Schritt eine E-Mail von der Partnerhochschule erhalten mit Hinweisen zum weiteren Vorgehen.
Manchmal bleibt dies jedoch aus. Daher beachten Sie unbedingt (soweit vorhanden) die Infos auf den Internetseiten der Partnerhochschule.
Alles, was die Partnerhochschule an Fristen setzt und an Unterlagen von Ihnen verlangt, ist unbedingt durch Sie zu beachten!

Auf jeden Fall klären Sie mit Ihrer fachlichen Koordination ab, welche Studienfächer Sie wählen möchten und halten diese fest im sog. Learning Agreement (LA) / Studienvertrag. [Falls die Partnerhochschule Ihnen dieses Dokument zur Verfügung stellt, nutzen Sie deren Dokument. Ansonsten gerne das hier Hinterlegte. Vorab "Before the mobility" beachten: Dies unterschreiben Sie und die Fachkoordinationen der Hochschulen. Kopie oder Scan ans International Office!]
Die meisten Hochschulen nutzen mittlerweile Online Learning Agreements. Daher werden Sie von der Partnerhochschule wahrscheinlich auch darauf hingewiesen.
Es müssen jedoch beide Einrichtungen dazu ein Portal nutzen (können), damit dies funktioniert. Dies funktioniert bei uns erst seit WiSe 23/25.
Über das Online-Portal (https://learning-agreement.eu/) können Sie sich mit Ihrer UCB-E-Mail-ad einen Account erstellen, sich einloggen und das OLA anlegen.
Bitte geben Sie im International Office am UCB unbedingt Bescheid, wen Sie als betreuende/n Professor/in einsetzen möchten, da dies freigeschaltet werden muss.

Zum Erhalt der ERASMUS-Förderung müssen Sie am UCB zusätzlich das GRANT-Agreement (GA)  abgeben. [Nur Seite 1 ist am PC auszufüllen und am Ende mit Unterschrift, Vor-, Nachname, Ort, Datum zu ergänzen. Ausgefüllt mit original Unterschrift dann ans International Office!] Zusätzlich geht Ihnen eine Vorlage für eine Zahlungsanweisung mit Datenschutzerklärung per E-Mail zu, die Sie zurückschicken müssen.

Erasmus-Studierende erhalten zum Teil mit obligatorischen online basierten Sprachtests und Sprachkursen Unterstützung bei der Entwicklung ihrer sprachlichen Kompetenzen vor und nach der Mobilität.

Informationen und Tipps rund um ihren Erasmus-Aufenthalt werden gerade nach und nach befüllt in einer App, die wir Ihnen schon jetzt empfehlen zu nutzen: https://erasmusapp.eu/

Falls Sie ihren Studierendenausweis bzw. Ihr Semesterticket aufgrund Ihres Auslandsaufenthaltes nicht benötigen, finden Sie hier alle Infos zur möglichen "Semesterticketrückerstattung".
Informationen zur "International Student Identity Card (ISIC)" finden Sie auf den Internetseiten des swt. - Diese als Studierender zu haben ist absolut sinnvoll aufgrund vieler Rabatte!

Beachten Sie außerdem, dass evtl. Ihr zugehöriger Fachbereich noch weitere Formulare benötigt (Stichwort "Laufzettel" oder "Anmeldeformular"), die Sie ausfüllen müssen. Lesen Sie dazu die aktuellen Hinweise HIER und beachten Sie vor allem die Formulare HIER.

~~~ UND WEG... / Zu Hause alles geklärt? Dann geht es nun ins Ausland:

Nach erfolgter Immatrikulation an der Gasthochschule müssen Sie eine Einschreibebestätigung (Vermerk über die Einschreibung an der Gastuniversität) im International Office ihrer Heimathochschule einreichen, um ihre erste ERASMUS-Zahlung zu erhalten. Die Einreichung ist zweimal notwendig: zu Beginn und nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes. Analog erhalten Sie ihre ERASMUS-Zahlungen.

Falls sich Änderungen Ihres geplanten Learning Agreements (LA) ergeben, sprechen Sie dies mit Ihrer fachlichen Koordination ab und ändern dies ggf. entsprechend im LA.

Vor Ihrer Heimreise bzw. nach Abschluss Ihres Auslandsstudiums bitten Sie (ALLE Austauschstudierenden!) die Partnerhochschule einen Notenausdruck (Transcript of Records) auszustellen, den Sie als Kopie oder Scan im International Office einreichen.

~~~ WIEDER DA / ... und wieder zurück nach Hause:

Nach Ihrer Rückkehr können alle Austauschstudierenden gerne einen ca. 2 - 5 DIN A 4 Seiten umfassenden Erfahrungsbericht im International Office abgeben - wenn möglich auch mit Bildern! Gerne können Sie die hier hinterlegte Vorlage nutzen.
(Oft verlangt ihre Prüfungsordnung oder ihr betreuender Fachkoordinator sowieso einen Bericht. Diesen können Sie dann auch dem International Office abgeben. Ihre Ehrfahrungsberichte dienen der besseren Vorbereitung künftiger Outgoings und der Evaluation der Kooperationen.)
Machen Sie bitte insbes. Angaben zu:
   Vorbereitung (Planung, Organisation und Bewerbung bei der Gasthochschule),
   Unterkunft,
   Studium an der Gasthochschule,
   Alltag und Freizeit,
   Fazit (beste und schlechteste Erfahrung).

Vergewissern Sie sich nochmals, dass Ihr Notenausdruck (Transcript of Records) von Ihrer Gasthochschule vorliegt.

Erasmus-Stipendiaten müssen zusätzlich an der EU-Survey-Onlineumfrage teilnehmen (hierzu wird Ihnen eine E-Mail gesendet mit einem Link zur Umfrage).

~~~ und jetzt?

Wir hoffen es hat Ihnen gefallen und wir würden uns freuen, Sie bald wieder begrüßen zu dürfen. Wir wünschen Ihnen eine angenehme Weiterreise. Vielen Dank und Auf Wiedersehen! :D ... Heißt:
Teilen Sie Ihre Erfahrungen!
Und vor allem: Gehen Sie im Akadem. Auslandsamt vorbei und planen Ihren nächsten Auslandsaufenthalt!

~~~ Nochmals alle Schritte bildlich? Hier.

 

Informationen und Formulare:

Allgemeine Informationen zum Auslandsaufenthalt: [Zum Durchlesen]

Allgemeine Informationen zum EU-Programm ERASMUS+: [Zum Durchlesen]

Formulare für alle Erasmus-Studierende: [müssen alle im International Office eingereicht werden!]

ERASMUS-Praktikum

Studierende und Absolventen, die ein mindestens 60-tägiges Praktikum in einem EU-Mitgliedsstaat, den EFTA-Ländern (Island, Lichtenstein, Norwegen und Mazedonien) oder der Türkei absolvieren möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Praktikumsplatz und ein Stipendium erhalten.

Im Rahmen des EU-Programms für lebenslanges Lernen fördert das Programm ERASMUS-Praktika in Unternehmen. Nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen/ Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten.
Erstinformationen HIER. Nähere Infos unter http://www.erasmuspraktika.de

PROMOS

Auch wenn Sie nicht in den Genuss von Erasmus-Stipendien kommen können, zum Beispiel weil die von Ihnen gewählte Hochschule im Ausland nicht im Rahmen des Erasmus-Programms mit dem Umwelt-Campus Birkenfeld kooperiert oder Sie außerhalb der EU unterwegs sein werden, so können Sie unter ähnlichen Bedingungen über das PROMOS-Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen des DAAD gefördert werden. (Leider gibt es hier zumeist mehr Bewerber als tatsächliche Stipendien. Eine Bewerbung ist aber sinnvoll!)

Was kann gefördert werden?

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet den Hochschulen an, Stipendien für ihre Studierenden, die ins Ausland gehen möchten, zu vergeben. Dies gilt für alle Studierenden, die nicht im Rahmen des Erasmus-Programms gefördert werden können, und zwar weltweit.

Mit dem Programm werden Studien-, Praxis- und Sprachaufenthalte von deutschen Studierenden weltweit gefördert, und zwar durch Teilstipendien d.h. Studiengebühren können nicht erstattet werden.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Förderungsmaßnahmen:

  • Studien-und Forschungsstipendien (ein bis sechs Monate), gefördert werden können sowohl Kurzstipendien, zum Beispiel für Abschlussarbeiten, als auch Stipendien bis zu einem Semester für Studienaufenthalte.
  • Praktika (sechs Wochen bis sechs Monate)
  • Sprachkurse bei anerkannten Sprachkursanbietern (mindestens drei Wochen bis sechs Monate)
  • Fachkurse (fünf Tage bis drei Wochen)
  • Studienreisen von Studierendengruppen (7-12 Tage, diese werden nachrangig gefördert)

Antragstellung:

>>> Die Bewerbungsfrist entnehmen Sie bitte immer aktuell der verlinkten Seite! Zumeist ist diese immer sehr früh im Januar für die Auslandsaufenthalte des dann begonnen Jahres. Für 2024 war die Frist zur Antragstellung (Einreichung der Unterlagen) der 7. Januar 2024.Die Ausschreibung erfolgt immer per Rundmail (zentral aus Trier) zu Beginn des Wintersemesters. Die nächste Ausschreibung erfolgt voraussichtlich im kommenden Herbst für dann das Jahr 2025. <<<

Erasmus-Studierende (Studium und Praktika) sind von der Förderung ausgeschlossen, eine Kombination mit Auslandsbafög ist aber möglich!

Unterlagen (insbes. die Originale) können im International Office am UCB eingereicht werden (Büro in 16-042 / Postfach im 24er OG),
und/oder am Hauptcampus in Trier (international[at]hochschule-trier.de):

  • im Original: Antragsformular / Annahmeerklärung (Dokument auf u.g. website! 1. Seite reicht auch per E-Mail: Betrag offen lassen! Angaben wenn möglich am PC ausfüllen. 2. + 3. Seite unbedingt Original unterschrieben einreichen! Bitte NICHT doppelseitig ausdrucken!)
  • per E-Mail oder Ausdruck:  Motivationsschreiben / Schilderung des Vorhabens - freier Text, max. eine Seite, mit Angaben:
    Was? (Praktikum? Studium? Thesis? Sprachkurs?)
    Wohin? (Land? Hochschule oder Firma?)
    Wie lange? (Zeitraum? ca.? Dauer? So genau wie möglich aber gerne erklärt falls nur ca.-Angabe.)
    Warum? (Interessen/Vorstellungen/Ziele? sprachlich/fachlich/persönlich? ...!?)
  • per E-Mail oder Ausdruck:  Notenaufstellung (aktuelle Notenliste aus QIS ist ausreichend) bzw. falls Sie im 1. Fachsemester eines Masterstudiengangs studieren: bitte zusätzlich ihr Bachelorzeugnis in Kopie beilegen.
  • im Original oder vom Prof direkt:  Gutachten eines Hochschullehrers (Dokument auf u.g. website!) mit Original-Unterschrift oder per E-Mail vom Dozenten DIREKT ans Auslandsamt!
  • per E-Mail oder Ausdruck:  Zusage bzw. Mitteilung der ausländischen Einrichtung über die Aufnahme (sofern bereits vorhanden ansonsten muss diese nachgereicht werden) - Falls Zusage nicht vorliegt empfehlen wir am UCB: Interessensbekundung (mit min. der bestätigten 1. Beratung und Ihrer eigenen Unterschrift)

Die genauen Fristen, mehr Information sowie die genauen Ausschreibungsinhalte, die Antragsformulare und die einzelnen Förderpauschalen finden Sie hier: www.hochschule-trier.de/international/outgoings/studierende/foerderung-ueber-promos

Bei Zusage eines PROMOS-Stipendiums: Um die PROMOS-Fördersumme auszahlen zu können, ist ein Nachweis/eine Bescheinigung über die Einschreibung an der ausländischen Universität (Gastuniversität) erforderlich. Bitte senden Sie uns hierzu nach Ankunft an Ihrer Gastuniversität beispielsweise die Kopie Ihres Studentenausweis oder ein Einschreibenachweis zu (pdf-Format).

HAW.International

HAW.International: Semesteraufenthalte und Abschlussarbeiten für Studierende
Die DAAD-Stipendien HAW.International fördern Semesteraufenthalte und Abschlussarbeiten im Ausland von Studierenden deutscher Hochschulen. (Diese sind aber nicht kombinierbar mit Erasmus oder Promos!)
Eine Bewerbung ist ausdrücklich sehr sinnvoll! - insbes. für Aufenthalte außerhalb der EU.
Infos und Bewerbung über die Website: DAAD - HAW.International

HAW.International: Kongress- und Messereisen
Die DAAD-Stipendien HAW.International fördern Kongress- und Messereisen ins Ausland von Masterstudierenden.
Infos und Bewerbung über die Website: DAAD - HAW.International

und noch viel mehr Möglichkeiten...

Eine gesicherte finanzielle Basis ist für jeden Auslandsaufenthalt unabdingbar. Zu den Lebenshaltungskosten kommen evtl. Studiengebühren, Reisekosten und Versicherungen. Jobben ist nur in den EU-Staaten problemlos möglich, falls es Jobs gibt und sie zeitlich mit dem Studium vereinbar sind. In vielen Ländern ist eine Arbeitsaufnahme grundsätzlich nicht möglich oder an enge aufenthalts- und arbeitsrechtliche Bedingungen geknüpft.

 

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

BAföG fördert ein bis zwei Studiensemester (max. zwölf Kalendermonate) im Ausland, sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas. Praxissemester, die obligatorisch sind, werden innerhalb Europas gefördert. Eine Förderung außerhalb Europas ist nur möglich, wenn die Studien- und Prüfungsordnung das Praxissemester im außereuropäischen Ausland vorschreibt.  Bei Erfüllung der Förderbedingungen:

  • man hat sich bereits für eine Hochschule im Ausland entschieden
  • man bringt gute Sprachkenntnisse der Unterrichtssprache an der Gasthochschule mit (Landessprache oder in vielen Fällen auch Englisch)
  • man ist bereit, sich mindestens Grundkenntnisse der Landessprache anzueignen
  • das Studium ist von Inhalt und Niveau mit dem Studium am Umwelt-Campus Birkenfeld vergleichbar
  • man befindet sich zum Zeitpunkt des Antritts des Auslandsstudiums noch nicht außerhalb der Förderungshöchstdauer

besteht auch auf die Auslandsförderung nach BAföG ein Rechtsanspruch!

Entsprechend Ihres Gastlandes müssen Sie Ihren Auslands-BAföG-Antrag bei dem für das Land zuständigen BAföG-Amt abgeben.
Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind also - je nach Zielland - unterschiedliche zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig, sowohl für Studierende als auch für Schüler/innen.

Informieren Sie sich im Internet
   - über die Einzelheiten: www.bafög.de/de/auslandsfoerderung-384.php
   - und in welcher Stadt das für Sie zuständige Auslands-BAföG-Amt sitzt: https://www.bafög.de/de/ausland---studium-schulische-ausbildung-praktika-441.php

 

Bildungskredit

Zur Unterstützung von Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen gibt es ein zinsgünstiges Darlehen, das maximal 24 Monate gewährt werden kann. Der Bildungskredit ist einkommensunabhängig. Nähere Informationen gibt es unter www.bundesverwaltungsamt.de.

Informationen zum Studienkredit erhalten Sie am UCB auch im Servicepoint des swt: www.studiwerk.de/cms/kfw_studienkredit-1001.html

 

Vergabe von zinsverbilligten Darlehen durch den Freundeskreis des UCB

Im Einklang mit den Aufgaben und Zielen des Vereins "Freunde der Hochschule Umwelt-Campus Birkenfeld e.V." fördert dieser im Rahmen seiner Möglichkeiten Studierende, die ein Semester an einer ausländischen Partnerhochschule verbringen möchten, mit einem zinslosen Darlehen. Infos HIER.

 

Stipendiengebende Organisationen

Das Stipendienvergabeverfahren hängt von Stipendienart und -programm ab. Anhand der schriftlichen Bewerbungsunterlagen und nach einer Vorauswahl werden die aussichtsreichsten Kandidatinnen/Kandidaten in einigen Fällen zu einem Interview eingeladen. Diese Gespräche werden zum Teil in der Sprache des Gastlandes geführt und verlangen von den Bewerberinnen/Bewerbern gute Fachkenntnisse sowie Kenntnisse über politische, wirtschaftliche und kulturelle Fragen des Ziellandes. Bei einigen Programmen finden hochschulinterne Auswahlinterviews im Auslandsamt statt.
Für einen Stipendienantrag müssen Sie in der Regel bestimmte Bedingungen erfüllen.
Für Studierende gilt:

  • Sie müssen einige Zeit erfolgreich studiert haben (in der Regel mindestens zwei bis drei Semester zum Zeitpunkt der Stipendienbewerbung, in gestalterischen Fächern länger)
  • Sie müssen aktuelle Gutachten von Hochschullehrern vorlegen
  • Sie müssen gute bis sehr gute Sprachkenntnisse nachweisen
  • Sie müssen die Gründe für Ihre Motivation für den Auslandsaufenthalt und für die gewählte Hochschule fundiert darlegen.

Auswahlkriterien sind in der Regel fachliche, persönliche und sprachliche Eignung. Bei Stipendienprogrammen ist die Einhaltung von Bewerbungsterminen wichtig. Diese liegen oft ein Jahr vor Beginn des Programms, in einigen Fällen noch früher.

Die wichtigsten stipendiengebenden Organisationen und Fördermöglichkeiten sind:

 

> Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)

Der DAAD bietet verschiedene Stipendienprogramme an z.B. Jahresstipendien, Stipendien für kombinierte Studien- und Praxissemester, Semesterstipendien u.v.m., Bewerbungstermine beachten! Diese sind z.T. sehr frühzeitig, bis zu 16 Monate vor Studienbeginn. Besondere Bedingungen gelten auch bei DAAD-Reisekostenzuschüssen für Praktika außerhalb Westeuropas (d.h. EU-Länder und Schweiz, Norwegen, Liechtenstein). Das Praktikum muss mindestens zwei Monate und maximal sechs Monate umfassen. Studierende müssen ihr Grundstudium abgeschlossen haben. Die Anträge müssen spätestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn dem DAAD vorliegen. Antragsformulare sind über das Internet erhältlich. Einen guten Überblick über Stipendien bietet die Stipendiendatenbank des DAAD:
https://www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-und-bewerben/

 

> Fulbright-Kommission (USA)

Die Fulbright-Kommission bietet für Studierende und Hochschul-Absolventen Jahresstipendien zum Studium und Praktikum in den USA an. (Termin: Juni des Vorjahres!)
Es gibt auch Reisekostenzuschüsse, die nur etwa 7 Monate vor Antritt beantragt werden müssen.
Außerdem die Option einer Bewerbung für ein 3-wöchiges Summer Institute.
Ausführliche Informationen und Antragsunterlagen unter: www.fulbright.de

 

> Rotary Foundation Ambassadorial Scholarships

Studierende aller Fachrichtungen können sich um ein Stipendium bewerben. Zielländer sind USA, Kanada, Australien, Frankreich, Chile und England. Die Stipendien sollen die internationale Verständigung fördern. Sie sind nicht gedacht, um einen akademischen Grad zu erreichen. www.rotary.de

 

> Studienstiftung des deutschen Volkes - China Stipendienprogramm

Studierende aller Fachrichtungen können sich um ein Jahresstipendium bewerben. Das erste Semester sieht Sprachkurse vor, im zweiten Semester werden Fachstudien berücksichtigt und nach dem zweiten Semester folgt ein mehrwöchiges Praktikum. www.studienstiftung.de

 

> Studienstiftung des deutschen Volkes - Haniel-Stipendienprogramm

Graduierte aller Fachrichtungen (in Ausnahmefällen auch Studierende höherer Semester) können sich um ein Stipendium bewerben. Programmablauf: Aufbaustudium, möglichst mit international anerkanntem Zusatzabschluss, mind. 2 Semester Praktikum bei einem Wirtschaftsunternehmen des Gastlandes www.studienstiftung.de

 

Weitere Fördermöglichkeiten finden Sie auf den folgenden Seiten:
[Hinweis: Diese Informationen sind ein Service des Akadem. Auslandsamts und sollen erste Hinweise geben. Eine Prüfung der Qualität der Informationen erfolgt nicht. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und die Qualität der Information kann keine Haftung übernommen werden.]

Stipendiendatenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung BMBF (stipendiumplus.de)

interne Informationsseite über Stipendien und Stiftungen (hs-trier.de)

Begabtenförderungswerke (begabtenfoerderungswerke.de)

Auslandsfinanzierung (bildungsdoc.de)

Asien-Pazifik-Erfahrung für Studierende kurz vor Ihrem Abschluss (giz.de)

ASA-Stipendien (asa-programm.de)

Stipendienprogramm Chinakompetenz im MINT-Bereich (bbcd-ev.de)

Deutsch-Französiches Jugendwerk (djjw.org)

Auslandsstudium mit Kind (mawista.com)

Kontakt

Daniela Haubrich
Beschäftigte International Office

Kontakt

+49 6782 17-1843
+49 6782 171691

Standort

Birkenfeld | Gebäude 9916 | Raum 42

Sprechzeiten

Mo-Fr (9-15 Uhr, oft 17 Uhr und später) bei Anwesenheit und/oder nach Vereinbarung: persönlich, telefonisch oder intern per Chat (mattermost.gitlab.rlp.net - Anmeldung mit Hochschulkennung!). Erreichbarkeiten im Detail immer aktuell auf der Website!

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