Rücktritte von Prüfungen wegen Corona

Bei Corona-Erkrankung bzw. -Kontakt sind nach Absprache mit dem Prüfungsamt kurzfristige Rücktritte von Prüfungen möglich.

Ein Rücktritt von Prüfungen, zu denen man sich angemeldet hat, ist grundsätzlich nur innerhalb der Anmelde- und Rücktrittsfristen möglich. Dies gilt auch im Rahmen der geltenden Corona-Sonderregelungen und insbesondere auch für Pflichtversuche. Vor Ablauf der Rücktrittsfristen ist ein Rücktritt jederzeit möglich.
Nach Ablauf der Rücktrittsfrist ist ein Rücktritt gemäß Prüfungsordnung nur aus triftigen Gründen und nach Vorlage geeigneter Nachweise möglich, z. B. mit ärztlichem Attest.

Wenn bei Ihnen innerhalb der Rücktrittsfristen eine Corona-Erkrankung oder ein Corona-Kontakt festgestellt werden, können Sie also selbstständig über das QIS von Prüfungen zurücktreten. Sollte dies nicht funktionieren, schreiben Sie bitte unverzüglich eine Mail an das Prüfungsamt mit der Bitte, den Rücktritt einzutragen.

Wenn nach Ablauf der Rücktrittsfrist eine Corona-Infektion festgestellt wird, oder die Mitteilung über einen Kontakt mit einer Corona-infizierten Person erfolgt und eine Zwangs-Quarantäne bzw. eine eigenverantwortliche Absonderung gemäß der Rheinland-Pfälzischen Absonderungs-Verordnung erfolgen muss, wird weiterhin ein kurzfristiger Rücktritt von Prüfungen gestattet.

Setzen Sie sich in diesen Fällen unbedingt unverzüglich mit dem Prüfungsamt in Verbindung, um die Details zu klären.
Grundsätzlich sind auch in diesen Fällen geeignete Nachweise vorzulegen (spätestens bis zum dritten Werktag nach der Prüfung).
Als geeignete Nachweise werden z. B. ärztliche Atteste, ein Schreiben des Gesundheitsamtes, das Testergebnis eines positiven Corona-Tests, oder auch ein Bild der Meldung der Corona-Warn-App, die einer bestimmten Person zugeordnet werden kann, akzeptiert. Offizielle Schreiben des Gesundheitsamtes sind unverzüglich nach Zugang  nachzureichen. Die praktikabelste Lösung ist ein ärztliches Attest, das fristgerecht eingereicht wird.

Richten Sie entsprechende Anfragen und Nachrichten bitte an pruefungsamt-uput(at)umwelt-campus.de  bzw. pruefungsamt-uwur(at)umwelt-campus.de.

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