Noten-/Leistungsübersicht, Unbedenklichkeitsbescheinigung

Wie und wo bekomme ich eine Notenübersicht / Leistungsübersicht?

Eine Notenübersicht für einen persönlichen Überblick können Sie sich jederzeit über Ihren Zugang zum QIS selbst erstellen und ausdrucken.
Sie finden dort verschiedene Ausfertigungen und können das Benötigte auswählen.

Wenn Sie eine offizielle Notenübersicht z.B. für eine andere Hochschule, eine Behörde oder eine Bewerbung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt. Schreiben Sie uns am besten eine Mail an die bekannten Adressen pruefungsamt-uput(at)umwelt-campus.de (Studierende des Fachbereichs UP/UT) bzw. pruefungsamt-uwur(at)umwelt-campus.de (Studierende des Fachbereichs UW/UR) und geben Sie uns an, welche Notenübersicht Sie benötigen (z. B. mit oder ohne Fehlversuche, deutsche bzw. englische Ausfertigung). Wir drucken und heften diese, versehen Sie mit dem Stempel der Hochschule und unterschreiben. Die Unterlagen können dann im Prüfungsamt abgeholt werden. Wenn Sie die Unterlagen per Post bekommen möchten, übersenden Sie uns bitte einen mit Ihrer aktuellen Adresse beschrifteten und ausreichend frankierten A4 Briefumschlag (1,60 Euro Stand August 2022, Großbrief).

Ich brauche eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für eine andere Hochschule. Was ist das und wo bekomme ich sie?

Wenn Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

In einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für andere Hochschulen wird bestätigt, dass in dem Studiengang, in dem Sie im Moment eingeschrieben sind, der Prüfungsanspruch noch besteht und gegen die Fortsetzung des Studiums an einer anderen Hochschule keine Bedenken bestehen.

Wenn sie jedoch den Prüfungsanspruch in Ihrem Studiengang verloren haben, kann diese Bescheinigung nicht ausgestellt werden, vielmehr wird dann der Verlust des Prüfungsanspruches unter Angabe des Studiengangs, in dem der Verlust des Prüfungsanspruches eingetreten ist, bescheinigt.

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