Ziel und Anspruch der Ausbildung
Die Ausbildung zum „Fachwirt für Insolvenzmanagement (DIAI)“ verfolgt das Ziel, eine theoretische und praktische Qualifikation zu vermitteln, die den Absolventen aufgrund mehrerer Praktika in die Lage versetzt, unmittelbar nach Beendigung des Studiums zum Bachelor of Laws als ein besonders qualifizierter Mitarbeiter in ein Insolvenzverwalterbüro einzutreten und selbstständig Teile eines Insolvenzverfahrens für den Verwalter und unter dessen Anleitung abzuwickeln.
Der Fachwirt ist aufgrund seiner umfassenden betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Qualifikation befähigt, hierarchisch in die zweite Reihe zwischen Insolvenzverwalter und sonstigen Sachbearbeitern in den Beruf einzutreten. Auch ist er auf Basis des organisatorischen und EDV- technischen Hintergrundwissens prädestiniert dafür, die Organisation der Kanzlei zu beurteilen, Optimierungsvorschläge zu unterbreiten und umzusetzen. Hierbei wird seine allgemeinfachliche und insolvenzspezifische theoretische Qualifikationen insgesamt ausreichend sein, um nach einer mehrjährigen praktischen und selbstständigen Tätigkeit im Einzelfall später auch den Voraussetzungen für eine eigene Bestellung als Insolvenzverwalter zu genügen. Besonders qualifizierten Absolventen wird längerfristig auf diese Weise auch eine weitergehende berufliche Perspektive eröffnet. Die im Rahmen der Ausbildung vermittelten praktischen Fähigkeiten können und sollen die in § 56 InsO verlangte berufliche Erfahrung allerdings ebenso wenig ersetzen wie das im Rahmen der Ausbildung Fachanwalt für Insolvenzrecht vermittelte umfassende Fachwissen. Das Ziel des Ergänzungsstudiums besteht mithin darin, das für einen unmittelbaren, qualifizierten Eintritt in die Insolvenzverwaltung notwendige theoretische und praktische Grundwissen zu vermitteln.
Praktisches Bedürfnis nach Fachwirten für Insolvenzmanagement
Gegenwärtig gibt es nirgendwo eine Ausbildung von Studenten, die an den beruflichen Anforderungen im Tätigkeitsfeld der Insolvenzverwaltung ausgerichtet ist oder diesen Anforderungen gerecht werden könnte. Die einzig wahrnehmbare systematische Ausbildung, die auf diesem Sektor überhaupt vorhanden sein dürfte, ist die dem Rechtsanwalt vorbehaltene Qualifikation zum Fachanwalt für Insolvenzrecht. Im Übrigen erschöpft sich das Ausbildungsangebot sowohl für den (potentiellen) Insolvenzverwalter als auch für akademisch vorgebildete und sonstige Mitarbeiter in Seminar- und Schulungsveranstaltungen, die allerdings i.d.R. auf den im Insolvenzbereich bereits beruflich Tätigen zugeschnitten sind.
Vor diesem Hintergrund ist es derzeit praktisch ausgeschlossen, einen qualifizierten (Fach- )Hochschulabsolventen für die Beschäftigung in der Insolvenzverwaltung zu finden, der ohne eine längere und kostenintensive Einarbeitungs- und Schulungszeit in verantwortlicher Position eingesetzt werden kann. Diesem Defizit soll mit der Ausbildung von Fachwirten für Insolvenzmanagement begegnet werden. Es spricht viel dafür, dass die Praxis positiv auf derart qualifizierte Bewerber reagieren wird und sich damit auch entsprechende Berufschancen für Absolventen eröffnen.
Abschluss
Fachwirt für Insolvenzmanagement (DIAI)
Studienbeginn
Sommersemester
Ausbildungsdauer
3 Semester
Zulassungsbeschränkung (N.C.)
nein
Studienort
Umwelt-Campus Birkenfeld
Teilnehmergebühren
250 € pro Semester
Die Zulassung zur Ausbildung erfolgt,
a) auf einen schriftlichen Antrag der Bewerberin oder des Bewerbers,
b) sofern der Nachweis geführt wird über die Immatrikulation in den Studiengängen Wirtschafts- und Umweltrecht oder Umwelt- und Betriebswirtschaft an der Fachhochschule Trier oder der Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschulstudium in dem Fach Wirtschafts- und Umweltrecht, in einer sonstigen juristischen Fachrichtung, Umwelt- und Betriebswirtschaft oder eines vergleichbaren Studienabschlusses.
Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss sonstige Bewerber zur Ausbildung zulassen, wenn diese aufgrund ihrer Vorbildung und/oder ihrer praktischen Berufserfahrung eine erfolgreiche Teilnahme erwarten lassen.
Die Ausbildungsgebühr beträgt 250 € je Semester.
Prüfungsleistungen:
Insolvenzrecht I (Vorlesung)
Insolvenzstrafrecht (Vorlesung)
Studienleistungen:
Praxis der Gutachtenerstellung (Übung)
Internationales Insolvenzrecht (Übung oder Seminar)
Praxisphase:
6 Wochen Praxisstation Insolvenzbüro mit Schwerpunkt Gutachtenerstellung
Prüfungsleistungen:
Insolvenzrecht II (Vorlesung)
Studienleistungen:
Besondere Verfahrensarten (Seminar)
Vorbereitung eines Vergütungsantrags (Übung)
Praxis der Masseverwaltung und –verwertung (Übung)
Praxis der Tabellenführung mit Winsolvenz Teil 1 (Übung)
Registerrechtliche Fragen des Insolvenzverfahrens (Seminar)
Praxisphase:
6 Wochen Praxisstation Insolvenzbüro mit Schwerpunkt Tabellenführung
Studienleistungen:
Steuern in der Insolvenz (Seminar)
Schlussbericht und Rechnungslegung (Übung)
Vertiefung Anfechtungsrecht (Seminar)
Immobilien in der Insolvenz (Übung)
Kapitalersatzrecht und Geschäftsführerhaftung (Übung)
Praxis der Tabellenführung mit Winsolvenz Teil 2 (Übung)
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz (Seminar)
Der richtige Umgang mit der Finanzverwaltung (Übung)
Praxisphasen:
6 Wochen Praxisstation Insolvenzbüro mit Schwerpunkt allgemeine Verfahrensabwicklung
3 Tage Insolvenzgericht: Geschäftsverteilung/Arbeitsabläufe/Gläubigerversammlung
Abschlussprüfung
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