Informationen zur Umsetzung des Selbstimmungsgesetz an unserer Hochschule gibt es hier.
Bescheinigungen und Anträge können online aus dem Portal heruntergeladen werden!
Zum Portal geht es hier.
Studierende, die sich exmatrikulieren möchten ohne einen Abschluss erlangt zu haben, müssen einen "Antrag auf Exmatrikulation" ausfüllen. Unterschriften zu ihrer Entlastung müssen an folgenden Stellen eingeholt werden: Prüfungsamt, Bibliothek usw. (siehe Antrag).
Sollte die Exmatrikulation nicht zum Ende des Semesters beantragt werden, ist es unbedingt erforderlich, den Studierendenausweis im Studienservice abzugeben.
Studierende, welche die Hochschule Trier, Umwelt-Campus Birkenfeld erfolgreich absolviert haben, wenden sich bezüglich der Exmatrikulation an das Prüfungsamt.
Nähere Informationen zur Exmatrikulation aus anderen Gründen erhalten Sie im Studienservice.
Studierende, die in einem Semester aus wichtigen Gründen nicht an den zur Erreichung des Studienzieles erforderlichen Lehrveranstaltungen teilnehmen können, können auf Antrag beurlaubt werden. Eine Beurlaubung sollte in der Regel nicht über zwei aufeinander folgende Semester ausgedehnt werden. Die Beurlaubung ist grundsätzlich jeweils nur für die Dauer eines Semesters zu Semesterbeginn auszusprechen und ist bis zum Ablauf der Rückmeldefrist zu stellen. In dem Beurlaubungsantrag ist der Grund für die beantragte Beurlaubung zu bezeichnen und mit geeigneten Nachweisen (z.B. ärztliche Atteste usw.) glaubhaft zu machen. Eine Beurlaubung vor Aufnahme des Studiums und während des ersten Semesters ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine rückwirkende Beurlaubung findet nicht statt. Ausnahmen sind lediglich bei plötzlich und unerwartet nach Semesterbeginn eintretenden Ereignissen innerhalb von 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn möglich. Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester. Während eines Urlaubssemesters können keine Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden.
Bitte beachten Sie, dass der Semesterbeitrag auch bei einem Antrag auf Beurlaubung innerhalb der Rückmeldefrist überwiesen werden muss.
Als Beurlaubungsgründe kommen insbesondere in Betracht:
Eine Beurlaubung zur Vorbereitung auf eine Abschlussprüfung ist ausgeschlossen.
FRISTEN
Voraussetzung für die Fortsetzung Ihres Studiums und die Teilnahme an Prüfungen im folgenden Semester ist die Rückmeldung innerhalb der Rückmeldefrist.
Die Rückmeldefrist endet jeweils
Bitte überweisen Sie den Rückmeldebetrag für das Sommersemester 2025 für den Studienort Birkenfeld (nicht für Ersteinschreiber) in Höhe von 321,40 € (Studierendenwerk 129,00 Euro, AStA 16,00 €, Semesterticket 176,40 €) an die nachfolgende Bankverbindung:
Empfänger: LHK Mainz/Umwelt-Campus Birkenfeld
Bank: Postbank Ludwigshafen
IBAN: DE 45 5451 0067 0009 6236 71
BIC: PBNKDEFF
Bitte geben Sie im Verwendungszweck ausschließlich Vor- und Nachnamen sowie die Matrikel-Nummer an.
Für jedes Semester müssen sich Studierende eigenverantwortlich innerhalb der Rückmeldefrist rückmelden.
Das Semesterticket enthält ab dem 01.03.2024 das Deutschlandsemeserticket für Studierende!
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte den AStA: asta@umwelt-campus.de, Büro Gebäude: 9914 Raum: 012
Sollte ein Studiengangwechsel oder eine Beurlaubung beantragt werden, so muss sich der Studierende ebenfalls zurückmelden.
Sobald der Geldeingang des Semesterbeitrages zu verzeichnen ist, erfolgt automatisch die Rückmeldung. Nach erfolgter Rückmeldung stehen die Studienbescheinigungen zum Download im persönlichen StudIS-Portal unter der Rubrik Studienservice - Mein Studium - Anträge und Bescheinigung bereit.
Bitte geben Sie im Verwendungszweck ausschließlich Vor- und Nachnamen sowie die Matrikelnummer an. Sollten diese Angaben nicht eindeutig erkennbar sein, erfolgt keine Rückmeldung. Somit besteht Ihrerseits die Verpflichtung die vorgenommene Überweisung nachzuweisen
Bitte beachten Sie hierbei, dass die Überweisung auch bei Online-Überweisung bis zu 5 Tage dauern kann.
Bei verspäteter Rückmeldung wird eine Säumnisgebühr in Höhe von 25,00 € erhoben.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihr Studienservice.
Weitere Hinweise
Mit Geldeingang sind Sie automatisch für das nächste Semester zurückgemeldet. Bei endgültig nicht bestandener Prüfung (= Verlust Prüfungsanspruch) oder nach bestandener Abschlussprüfung ist eine Rückmeldung nicht möglich.
Lassen Sie sich rechtzeitig über ihre Möglichkeiten im Studienservice beraten.
Bei Anträgen auf Beurlaubung ist zusätzlich eine formlose schriftliche Erklärung mit den Gründen für die Beurlaubung sowie entsprechende Nachweise beizufügen.
Anträge auf Änderung der Einschreibung (Studiengangswechsels) sind über das Studierendenportal zu stellen. Eine Anleitung finden Sie unter Downloads.
Lassen Sie sich vor einem Studiengangwechsel im Prüfungsamt ausführlich über Ihre Möglichkeiten und eventuelle Konsequenzen eines Studiengangwechsels informieren.
Bitte beachten Sie, dass die Anträge auf Beurlaubung innerhalb der Rückmeldefrist zu stellen sind.
Anträge Änderung der Einschreibung können bis zum Ende der Bewerbungsfrist gestellt werden, sie wirken jedoch erst ab dem Beginn des folgenden Semesters.
INFOPOINT STUDIENSERVICE
Telefon: +49 6782 17-1826
Fax: +49 6782 17-1314
E-Mail: studienservice(at)umwelt-campus.de
Ort: Standort Birkenfeld | Gebäude 9924 | Raum 35
Um eine zügige E-Mail Bearbeitung zu gewährleisten, geben Sie bitte immer im Betreff Ihren Studiengang, Nachnamen und die Matrikelnummer an!
Postanschrift
Hochschule Trier, Umwelt-Campus Birkenfeld
Studienservice
Postfach 13 80
55761 Birkenfeld
Montag und Donnerstag: 10.00 Uhr - 13.00 Uhr
Dienstag: 08.30 Uhr - 10.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitags ist der Studienservice geschlossen!
Terminvereinbarungen außerhalb der Öffnungszeiten sind selbstverständlich möglich.
+49 6782 17-1826
Montag und Donnerstag: 08.00 Uhr - 09.30 Uhr
Dienstag: 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Mittwoch: 10.00 Uhr - 12.00 Uhr
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