Gesetzliche Reglung

Für die Aufnahme eines Studiums ist der jeweilige Krankenversicherungsstatus zu belegen. Die Hochschule Trier nimmt ab dem 01.12.2021 an dem Studenten-Meldeverfahren SMV teil. Ab diesem Tag muss laut §199a SGB V der Datentransfer zwischen Hochschule und Krankenkasse in beide Richtungen ausschließlich elektronisch stattfinden.

Dieses elektronische Verfahren löst das Papierverfahren ab. Innerhalb des Studenten-Meldeverfahrens (SMV) werden, meldepflichtige Daten zwischen Hochschulen und Krankenkassen ausgetauscht: Krankenkassen melden beispielsweise den Versicherungsstatus, Krankenkassenwechsel und Informationen zu ausstehenden Beiträgen. Die Hochschulen senden Informationen zu Beginn und Ende des Studiums des versicherten Studenten.

Vorgehensweise für Studienbewerber*innen

Schritt 1: Beantragung der digitalen Versicherungsbestätigung (vor Beginn der Online-Bewerbung)

Sie teilen der von Ihnen ausgewählten Krankenkasse mit, dass Sie das Studium an der Hochschule Trier aufnehmen werden und übermitteln der Krankenkasse dazu die Angaben der Hochschule Trier. Bitte geben Sie dazu die Absendernummer der Hochschule H0002131 bei Ihrer Krankenkasse an.

Siehe hier insbesondere folgenden Auszug aus §199a SBG V:
(2) Jeder Studieninteressierte hat gegenüber des staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule vor der Einschreibung nachzuweisen, dass er in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist oder mit Beginn des Semesters, frühestens mit dem Tag der Einschreibung sein wird, oder dass er nicht gesetzlich versichert ist, weil er versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig ist. Der Studieninteressierte fordert bei der
Krankenkasse an, dass die Krankenkasse den Nachweis über seinen Versicherungsstatus nach Satz 1 an die staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule meldet.

Schritt 2: Online-Bewerbung/Immatrikulation im Portal der Hochschule

In der Online-Immatrikulation müssen die Angaben zum Krankenversicherungsschutz machen. Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Hinweise:

Wählen Sie versicherungspflichtig, wenn Sie für Ihr Studium die gesetzliche Krankenversicherung für Studierende in Anspruch nehmen oder familienversichert sind: In jedem Fall ist der Eintrag der Versichertennummer obligatorisch, erfassen Sie diese nun.

  • Die Krankenversichertennummer befindet sich auf Ihrer Gesundheitskarte und ist ein alphanumerischer, zehnstelliger Wert mit einem Buchstaben an der ersten und Zahlen in den weiteren neun Stellen inklusive Prüfziffer.
    Sollten auf Ihrer Gesundheitskarte nach der 10. Stelle weitere Angaben aufgeführt sein, z. B. -2, können Sie diese weglassen.
    Ihre Eingabe wird validiert. Sollte die Eingabe Ihrer Krankenversichertennummer fehlerhaft sein, werden Sie mit einem Warnsymbol neben der Versichertennummer auf die Ungültigkeit der Nummer hingewiesen. Korrigieren Sie Ihre Eingabe.
  • Im Idealfall wird die bereits zuvor von Ihnen bei der Krankenkasse angeforderte digitale Versicherungsbestätigung gefunden und Ihnen zugeordnet (sofern Schritt 1 befolgt wurde). Gegebenenfalls werden weitere Daten aus der digitalen Versicherungsbestätigung übernommen, z. B. bei Versicherungspflicht die Krankenkasse.
  • Wenn noch keine Versicherungsbestätigung vorliegt bzw. Ihnen zugeordnet werden kann, wird für Versicherungspflichtige die Angabe zur Krankenkasse verpflichtend. Sollten Sie Ihre Krankenkasse nicht in der Drop-down-Liste finden, so tragen Sie Namen und Standort Ihrer Krankenkasse in das separate Eingabefeld ein.

Wählen Sie befreit, wenn Sie nicht versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, beispielsweise wenn Sie privat versichert sind. Sie müssen dann keine weiteren Daten mehr erfassen.

Privat Versicherte
Wenn Sie privat versichert sind oder von der Versicherungspflicht befreit bzw. nicht versicherungspflichtig sind, gehen Sie zu einer beliebigen gesetzlichen Krankenversicherung (AOK, Techniker, etc.) und bitten um eine entsprechenden digitalen Versicherungsnachweis. Diese Krankenkasse übermittelt der Hochschule dann entsprechend Ihren Versicherungsstatus.
Reichen Sie hierzu einer gesetzlichen Krankenkasse einen Nachweis über ihre private Krankenversicherung ein.
Sollten Sie bereits zuvor bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen sein, kann nur diese Krankenkasse eine entsprechende Bescheinigung (Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht) ausstellen.

back-to-top nach oben