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Der Master-Studiengang „Insolvenzrecht und Reorganisationsverfahren (LL.M.)“ richtet sich an Jurist:innen, Betriebswirt:innen, Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen, die ihre Expertise im Bereich Insolvenz und Sanierung vertiefen und den nächsten Karriereschritt anstreben.
Mit dem international anerkannten Titel „LL.M.“ und der erworbenen Zusatzqualifikation eröffnen sich Ihnen vielfältige Karriereperspektiven, beispielsweise in Insolvenzverwalterkanzleien, Beratungsunternehmen oder in der Wirtschaft.
Der Studiengang ist berufsbegleitend konzipiert, um eine optimale Kombination aus Beruf und Weiterbildung zu ermöglichen. Die Lehrveranstaltungen finden in Blockveranstaltungen freitags/samstags oder online statt und bieten ein Höchstmaß an Flexibilität.
Abschluss
Master of Laws (LL.M.)
Studienbeginn
Wintersemester
Regelstudienzeit
4 Semester berufsbegleitend (90 ECTS)
Möglich für Bachelor mit 6 oder 7 Semestern (siehe Studienverlauf)
Zulassungsbeschränkung (N.C.)
nein
Studienort
Umwelt-Campus Birkenfeld
Internationalität
Auslandssemester (freiwillig)
Studiengebühren
2.100 € pro Semester (zzgl. Semesterbeiträge); zzgl. einmaliger Masterprüfungsgebühr i.H.v. 700 €
Das Studium erstreckt sich über vier Semester und vermittelt fundierte Kenntnisse im Insolvenzrecht, ergänzt durch relevante steuerliche und betriebswirtschaftliche Inhalte. Praxisfälle veranschaulichen dabei die unterschiedlichen wirtschaftlichen Interessen der Beteiligten, die für eine sichere Navigation in Insolvenz- und Sanierungssituationen unerlässlich sind.
Struktur des Studiums
Der Studiengang ermöglicht eine individuelle Spezialisierung auf Teilgebiete des Insolvenz- und Sanierungsrechts, so dass Sie Ihre persönlichen Interessen und beruflichen Ziele gezielt verfolgen können.
Mit dem Masterabschluss (LL.M.) positionieren Sie sich als gefragte Fachkraft im Bereich Insolvenz und Restrukturierung. Sie übernehmen eine aktive Rolle bei der Bewältigung von Unternehmenskrisen und erschließen sich mit ihrem Spezialwissen neue Karrierestufen.
Die Tätigkeitsfelder umfassen unter anderem:
Das Studium befähigt Sie, rechtliche und wirtschaftliche Herausforderungen sicher zu meistern, fundierte Entscheidungen zu treffen und Sanierungsmaßnahmen rechtssicher umzusetzen.
Der Studiengang „Master of Laws im Insolvenzrecht und Reorganisationsverfahren" (LL.M.) der Hochschule Trier, Standort Umwelt-Campus Birkenfeld, ist ein viersemestriger Weiterbildungsstudiengang und beinhaltet vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten in zentralen Bereichen des Insolvenzrechts und der Abläufe/Aufgaben im Rahmen von Reorganisationsverfahren.
Neben Kenntnissen über die Einleitungsvoraussetzungen eines Insolvenzverfahrens und dessen typischen Ablauf von Verfahrenseröffnung bis zur Aufhebung, lernen die Studierenden im ersten Semester die besonderen Verfahrensarten der Insolvenzordnung sowie die Zuständigkeiten bei grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren kennen. Überdies erwerben die Studierenden betriebswirtschaftliche Grundlagen zur Buchführung, Bilanzierung, Bewertung, Rechnungslegung und Kostenrechnung sowie Kenntnisse über Analysemethoden zur Krisenerkennung und Sanierungsstrategien. Daneben werden Relevanz und Schnittstellen betriebswirtschaftlicher und steuerrechtlicher Fragestellungen im Bereich insolvenzrechtlicher Sanierungsinstrumente vermittelt und die haftungsrechtlichen Konsequenzen einer gescheiterten Fortführung behandelt.
Das zweite Semester beinhaltet Module zum Thema „Insolvenzrecht“ mit der Vermittlung von Kenntnissen der vertrags-, arbeits-, sozial-, gesellschafts- und strafrechtlichen Besonderheiten im Kontext eines Insolvenzverfahrens sowie des Leasings, der Insolvenzanfechtung und Möglichkeiten und Beschränkungen der Aufrechnung unter den Bedingungen der Insolvenz.
Das dritte Semester beinhaltet die Module zu den betrieblichen Steuerarten, den Grundzügen des Steuerverfahrens sowie die Vermittlung von Kenntnissen über die Konsequenzen der Insolvenzeröffnung für das betriebliche Steuerwesen und über die steuer- und abgabenrechtliche Stellung des Insolvenzverwalters. Weiterhin eignen sich die Studierenden Kenntnisse zum System der Kreditsicherheiten sowie den Auswirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf bestellte Kreditsicherheiten an. Ferner wird das Bankrecht im Insolvenzverfahren beleuchtet sowie Kenntnisse zur Restrukturierung und Sanierung in Krise und Insolvenz (einschließlich M&A) erlernt.
Das vierte Semester ist für die Anfertigung der Abschlussarbeit vorgesehen. Damit werden die Studierenden in die Lage versetzt, eine selbstständige wissenschaftliche Arbeit, die mit stringenter wissenschaftlicher Methodik theoretische und/oder praxisorientierte Probleme aus einem Gebiet des Insolvenzrechts bzw. des Reorganisationsverfahrens bearbeitet, anzufertigen. Sie sind dazu befähigt in einem begrenzten Zeitraum, die Lösung auf ihre praktische Relevanz und ihre rechtlichen Auswirkungen zu prüfen, diese darzustellen und in der Diskussion zu vertreten. Hierbei können Synergien zur beruflichen Tätigkeit genutzt werden.
Neben einer Vermittlung von Fachwissen in den Präsenzveranstaltungen, wird ebenso Augenmerk auf eine überfachliche Kompetenzvermittlung gelegt. Durch die Ausgabe und Bearbeitung von Studienbriefen zur Vorbereitung auf die Klausuren, werden die Studierenden dazu angeregt, sich selbst den Stoff anzueignen. Daraus wird ihre Selbstlernkompetenz ausgebaut und weiterentwickelt. Die Studierenden sind in der Lage juristische Fragestellungen systematisch in einer vorgegebenen Zeit eigenständig zu bearbeiten.
Durch den Studienaufbau können die Studierenden selbst erste Erfahrungen im insolvenzrechtlichen Bereich vorweisen und sind in der Lage, die vermittelten Inhalte in der Berufspraxis anzuwenden. Aus ihrer mindestens einjährigen Berufserfahrung heraus entwickeln sie im Bereich der Insolvenz bzw. Reorganisation die Handlungskompetenzen für ein angemessenes Krisen- und Konfliktmanagement.
Nach Abschluss des Studiums sind die Studierenden in der Lage, Unternehmen in der Krise extern oder intern zu beraten und die rechtlich und betriebswirtschaftlich notwendigen und erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Sie erkennen insbesondere die Rahmenbedingungen und die Chancen von Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt von Unternehmen und können diese rechtssicher umsetzen.
Mit Abschluss des Masterstudienganges sind die Absolventinnen und Absolventen dazu befähigt, die Aufgaben als Insolvenzverwalter zu übernehmen. Ein weiteres Berufsfeld der Absolventinnen und Absolventen ist die Sanierungsberatung im weitesten Sinne. Hierunter lässt sich die Beschäftigung als externe/r Unternehmensberater/in oder als Unternehmensberater/in in verschiedenen Berufsfeldern fassen, wie z. B. in der Rechtsabteilung von Banken, als auch die Beratung vor und innerhalb eines Insolvenzverfahrens aus Sicht der Gläubiger für eine Gläubigerschutzvereinigung.
Der Masterabschluss eröffnet ihnen den Zugang zum Höheren Dienst und zur Promotion in Deutschland und im Ausland. Zudem deckt sich der Masterabschluss mit den theoretischen Lerninhalten, die für den Fachanwalt für Insolvenzrecht erforderlich sind.
a) Akademische Qualifikation:
b) Berufsqualifizierender Abschluss:
c) Alternative Zugangswege:
Hier können Sie sich für den Masterstudiengang "Insolvenzrecht und Reorganisationsverfahren" in Birkenfeld online bewerben.
Wichtige Hinweise zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens:
Weitere Informationen zur Bewerbung und Zulassung (z. B. Fristen und Zulassungsvoraussetzungen) erhalten Sie hier.
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