Pressemitteilung

Die 50+1 Regel im Abstiegskampf?

Bachelorarbeit: Geld oder Fans – wer bestimmt die Entwicklung des Profifußballs

Michelle Beth aus Kröv an der Mosel, Absolventin des Bachelorstudiengangs Wirtschafts- und Umweltrecht am Umwelt-Campus Birkenfeld, behandelt in ihrer Abschlussarbeit die juristische Seite der 50+1-Regel des deutschen Profifußballs.

Als großer Fan, langjährige Dauerkarteninhaberin und Mitglied des 1. FC Kaiserslautern e.V., verfolgt sie die seit Jahren geführte Debatte rund um die Kommerzialisierung des professionellen Fußballsports. Nun wird die herausragende und fachlich sehr interessante Abschlussarbeit, die mit der Note 1,0 bewertet wurde, sogar als Buch erscheinen. Am Dienstag, 24.04.2018 wird sie um 18:00 Uhr (Seminarraum 2) auch im Rahmen der Ringvorlesung am Umwelt-Campus Birkenfeld referieren. Alle Interessierten sind hierzu herzlich eingeladen.

Entgegen des gängigen Sprachgebrauchs sind die meisten deutschen Profifußballklubs nicht mehr als Vereine im rechtlichen Sinne organisiert, sondern als Kapitalgesellschaften ausgegliedert. An diesen müssen wiederum die „klassischen“ Muttervereine die Mehrheit halten, so die sog. „50+1“-Regel des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und der Deutschen Fußball-Liga (DFL). Im Rahmen der kürzlich einberufenen DFL-Mitgliederversammlung stimmten die Klubs beider Profiligen nun mehrheitlich für den Antrag des FC St. Pauli, die Verbandsregelung beizubehalten, unter dem Gesichtspunkt ihrer Rechtssicherheit jedoch einen Verbesserungsprozess anzustreben. Dieses Ergebnis erfreut sich des großen Zuspruchs zahlreicher Fußballfans, hatten zuvor doch über 3000 Fanclubs in einer Petition den Erhalt der 50+1-Regel gefordert.

Tatsächlich weitet sich der Kreis derer, die für eine Relativierung oder gar eine komplette Aufhebung der allein in Deutschland geltenden 50+1-Regel plädieren, ebenso aus, wie der ihrer Befürworter. Neben Hannover 96-Investor Martin Kind, der als schärfster Kritiker gilt, äußern auch weite Teile der Fachliteratur zunehmend juristische Bedenken, die insbesondere auf die Vorschriften des europäischen Kartellrechts verweisen. Daneben sieht sich die Regel dem Vorwurf ausgesetzt, gegen die unionsrechtlichen Grundfreiheiten zu verstoßen. Dementsprechend gewährt das Werk einen tieferen Einblick in das Europarecht und legt dabei ein besonderes Augenmerk auf die bisherige Rechtsprechung des EuGH. Es richtet sich jedoch nicht nur an das rechtswissenschaftliche Fachpublikum, sondern gleichermaßen an die breite, interessierte Öffentlichkeit. Insbesondere Fußballfans, die die brandaktuelle Debatte rund um die 50+1-Regel mitverfolgen, wird Aufschluss über ihre juristischen Hintergründe geboten.

Die Bachelorarbeit nimmt sich der potentiellen Konfliktfelder unter Berücksichtigung aller von der Verbandsregel betroffenen Positionen an. Dabei widmet sich Michelle Beth auch den anderen europäischen Profiligen und den dortigen Tendenzen. Sie hat eine stichhaltige juristische Argumentation zugunsten der „50+1-Regel“ erarbeitet, die der gesellschaftlichen Bedeutung des Sports und der Nachwuchsförderung einen hohen Stellenwert beimisst, sich der abnehmenden internationalen Wettbewerbsfähigkeit deutscher Mannschaften, speziell gegenüber dem europäischen Ausland, jedoch nicht verschließt. So spielten im diesjährigen Achtelfinale der Champions League fünf englische Clubs, während die Bundesliga mit dem FC Bayern München nur noch mit einem Teilnehmer in dieser Runde vertreten war. Um sportliche Werte vor rein wirtschaftlichen Einflussnahmen zu schützen, so das Fazit der Bachelorarbeit, sollte sich der deutsche Profifußball mit seiner 50+1-Regel jedoch nicht den aktuellen internationalen Marktgegebenheiten anpassen, sondern als Vorbild für ein international einheitliches Regelwerk fungieren.

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