Chance nutzen ...!

Nicht nur die Studierenden haben die Möglichkeit eines Auslandsaufenthaltes ... alle Hochschulangehörigen haben die Chance:
Sprechen Sie ihre Vorgesetzten über die Möglichkeit von Weiterbildungen an und klären Sie die Unterstützung durch den DAAD bzw. das Akademische Auslandsamt. - Heißt: Sprechen Sie uns an!
(Daneben gelten immer auch die Randbedingungen zu Dienstreisen gemäß der Vorgaben der Reisekostenstelle.)

Aktuelle Ausschreibungen

Frist: 18.03.2024 / Ungarn, Kecskemét: Partnerhochschule des UCB lädt ein (15.-19.04.2024)

John von Neumann University, Kecskemét, Hungary (HU KECSKEM03) invites you to participate and share your knowledge and expertise. The idea of establishing this event is providing our students international experience at home. The date is 15-19 April 2024.
We would like to celebrate here the beginning of our new kind of partnership - Pannónia Scholarship Programme – and of course continue the fruitful relationship we already have.

Online registration is available on the following link.
Registration deadline: Monday, 18 March 2024

>>> Ein Programmentwurf liegt dem International Office am UCB per E-Mail-Einladung vor.
>>> Dieses und Optionen zur Förderung erfragen Sie gerne dort!

Frist: AKTUELL bis 21.11.2024 / Jordanien: Flying Faculty an der GJU (Call for Application)

Grundsätzlich kann Flying Faculty bis auf Dezember das ganze Jahr 2024 hinweg angetreten werden.
Dozierende unterrichten zwischen 20 und 48 Stunden.
Gefördert wird ein sieben-tägiger vor Ort Aufenthalt an der GJU, inklusive Reisekosten. Die Unterrichtseinheiten werden zusätzlich vergütet.
Weitere Informationen unter: http://www.gju.edu.jo/content/flying-faculty-2022-12859

ERASMUS-Personalmobilität

Auch Lehrende und Mitarbeiter*innen der Hochschule Trier können beantragen, einen Lehr- oder Weiterbildungsaufenthalt an einer unserer Erasmus-Partnerhochschulen durchzuführen und dabei finanziell unterstützt zu werden.
(Benannt werden hier nun die Höchstsätze. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht!
Aufgrund begrenzter Fördermöglichkeiten wenden Sie sich für konkrete Anfragen auch bitte frühzeitig an das Akademische Auslandsamt.)

Für Deutschland gelten folgende Tagessätze für drei Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70% der genannten Tagessätze:

  • Gruppe 1: 180 Euro am Tag für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
  • Gruppe 2: 160 Euro am Tag für Belgien, Deutschland (Incomer), Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
  • Gruppe 3: 140 Euro am Tag für Bulgarien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

(Reisetage werden bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer nicht berücksichtigt.)

Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.

Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
   10 - 99 km mit 20 EUR
   100 – 499 km mit 180 EUR
   500 – 1.999 km mit 275 EUR
   2.000 – 2.999 km mit 360 EUR
   3.000 – 3.999 km mit 530 EUR
   4.000 – 7.999 km mit 820 EUR
   8.000 km und mehr mit 1.500 EUR

All diese und weitere Informationen finden Sie hier: https://eu.daad.de/neu/hochschulmitarbeiter/personalmobilitaet/de/15000-personalmobilitaet-st/

Folgende Dokumente sind für ERASMUS-Personalmobilitäten erforderlich und erhalten Sie vom Akadem. Auslandsamt (nach Beantragung Ihrer Dienstreise und ca. 2-4 Wochen vor Antritt der Dienstreise):

  • Grant-Agreement (Beantragung mit Datum+Unterschriften VOR der Mobilität!)
  • Mobility-Agreement (Vereinbarung mit der PartnerHS mit Datum+Unterschriften VOR der Mobilität!)
  • Aufenthaltsbescheinigung (Bestätigung am letzten Tag oder nach der Mobilität)
  • Umfrage der EU (automatisierte Abfrage per E-Mail nach der Mobilität)

Zwecks Unterstützung hierbei wenden Sie sich bitte an das Akadem. Auslandsamt mit den Angaben:
- An welche Hochschule reisen Sie?
- Wann planen Sie zu reisen? (Welches sind Ihre Pflicht-Anwesenheitstage an der Hochschule? Mindestens 2 VOLLE Tage!)
- Welche Art von Mobilität planen Sie? (Man unterscheidet: Mobilität zu Unterrichtszwecken = Lehrendenmobilität mit min. 8h/Wo Lehre ODER Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken)

>>> Zusatzinfo: Eine Form der Personalmobilität sind sog. "STAFF WEEKS". Eine Übersicht über aktuelle Angebote finden Sie hier: http://staffmobility.eu/staff-week-search <<<

HAW.International

Für Lehr-/Forschungspersonal gibt es außerdem die Möglichkeit der Förderung von Kongress- und Messereisen weltweit.
Die Antragstellung erfolgt dabei direkt über den DAAD.
(Achtung: Eine erste Frist gibt es schon 120 Tage vor Veranstaltungsbeginn.)
Ausführliche Informationen finden Sie HIER.

Darüber hinaus gibt es seit dem Jahr 2020 an der Hochschule Trier ein Team, das sich mit Beschäftigten an jedem Campus der Thematik Internationalisierung widmet. Hier bestehen verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung. Beachten Sie dazu bitte die aktuellen internen Websites zu

Übersetzungsservice

DerÜbersetzungsservice der Hochschule Trier bietet Beschäftigten die Möglichkeit an, dienstliche Dokumente in verschiedene Sprachen übersetzen zu lassen.
Dank der Förderung von House of Profs und dem Präsidium der Hochschule ist dieser Service kostenlos und basiert auf der kostenpflichtigen Variante von Deepl.

Es können Dokumente in den Formaten PDF, Word, Text oder Powerpoint übersetzt werden.
Dazu senden Sie Ihre Dateien an uebersetzungsservice.hawinternational[at]hochschule-trier.de.
Die Dateigröße sollte 20 MB nicht überschreiten. Bei größeren Dateien teilen Sie diese bitte auf.
Sind es zu viele Dateien für den E-Mail-Anhang, legen Sie einen Ordner auf Seafile an und gewähren Sie dem Übersetzungsservice Zugriff darauf.

Für besonders wichtige Dokumente steht auch ein Proofreading-Service durch eine Muttersprachlerin zur Verfügung. Bei Wunsche bitte kurz in der E-Mail an den Übersetzungsservice anmerken.

Der automatische Übersetzungsservice wird in der Regel sehr schnell bearbeitet und kann bis zu eine Woche dauern, während das Proofreading zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen kann (grob einen Tag mehr pro volle Seite).

Sprachkurse etc.

Derzeit gibt es über das Akademische Auslandsamt leider keine Fördermöglichkeiten für Sprachkurse. Sprechen Sie aber auch ihre Vorgesetzten an, ob es hier Alternativen gibt.

Versuchen Sie das hochschulinterne und auch das regionale Angebot zu nutzen!
Das Angebot am UCB finden Sie HIER.

Greifen Sie auf Online-Kurse oder Sprachtandems (z.B. Tandem@UCB) zurück!

Für Sprachkurse im Ausland bietet der DAAD eine gute Übersicht inkl. einer Datenbank zur Kurssuche (DAAD: Ausführliche Informationen zu Sprachkursen / Sprachen / Sprachtests).

Darüber hinaus bietet der DAAD (mit Sitz in Bonn) eine Reihe interessanter Weiterbildungen rund um das Thema Internationales an. Diese finden Sie unter www.daad-akademie.de

Kontakt

Daniela Haubrich
Beschäftigte International Office

Kontakt

+49 6782 17-1843
+49 6782 171691

Standort

Birkenfeld | Gebäude 9916 | Raum 42

Sprechzeiten

Mo-Fr (9-15 Uhr, oft 17 Uhr und später) bei Anwesenheit und/oder nach Vereinbarung: persönlich, telefonisch oder intern per Chat (mattermost.gitlab.rlp.net - Anmeldung mit Hochschulkennung!). Erreichbarkeiten im Detail immer aktuell auf der Website!
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