FAQ´s

Was kommt nach der Registrierung?

Nach der Registrierung Ihrer Daten erhalten Sie von der Hochschule eine Willkommensemail mit Zugangsdaten und einem Verifizierungslink. Klicken Sie bitte auf den Link und loggen sich danach in das Bewerberportal ein (Loginfeld: Oberer Bildschirmrand rechts).

Nach erfolgreichem Login können Sie Ihre Bewerbung starten.

Ich habe meine Zugangsdaten vergessen, was nun?

Sie können sich über das System ein neues Passwort generieren lassen.

Was wird als amtliche Beglaubigung anerkannt?

Amtlich beglaubigen kann jede Behörde und sonstige öffentliche Stellen, die ein Dienstsiegel führen (z.B. Ortsbürgermeister, Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen, Bürgerämter, Verbandsgemeindeverwaltungen) und öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen und Gerichte oder Notare.

Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von Rechtsanwälten, Vereinen, Wirtschaftsprüfern, Buchprüfern, Sachverständigen, Gutachtern, Übersetzern etc.

Bitte beachten: Nicht in deutscher Sprache abgefasste Urkunden und Schriftstücke können nur anerkannt werden, wenn sie durch eine/n gerichtlich vereidigte/n oder bestellte/n Dolmetscher/in übersetzt vorgelegt werden.

Was bedeutet "immatrikuliert"?

Immatrikuliert bedeutet, dass man eingeschrieben ist.

Was bedeutet Hochschulzugangsberechtigung (HZB)?

Die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ist ein Sammelbegriff für alle Bildungsabschlüsse, die zur Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule berechtigen. Von ihr hängt ab, an welchen Hochschulen man in welchen Fächern ein Studium aufnehmen kann.

Im Bewerberportal müssen Sie Ihre persönliche HZB auswählen. Eine Ausfüllhilfe finden Sie unter den weiteren Downloads.

Was bedeutet "aHR", "FHR" und "fgHR"?

Die Abkürzungen definieren allgemein die Art der Hochschulzugangsberechtigung.

"aHR" bedeutet "Allgemeine Hochschulreife".

"FHR" bedeutet "Fachhochschulreife".

"fgHR" bedeutet "fachgebundene Hochschulreife".

Bitten schauen Sie bei Probleme mit der Zuordnung ihrer Hochschulzugangsberechtigung in der Ausfüllhilfe für die Arten der Hochschulzugangsberechtigungen (unter weitere Downloads) nach.

Immer noch Unklarheiten vorhanden? Kontaktieren Sie bitte den Studienservice.

Zugang für beruflich qualifizierte Personen

Nach dem neuen rheinland-pfälzischen Hochschulgesetz sind beruflich qualifizierte Personen zum Studium an Hochschulen für angewandte Wissenschaften berechtigt.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Bewerbungen am Umwelt-Campus Birkenfeld sind über das Online-Portal abzugeben.

HZB-Kennzahl 71.

Fehlerhafte Daten oder Angaben vergessen, was nun?

In bestimmten Fällen können Sie diese Daten noch selbst korrigieren. Adresskorrekturen und die Angabe von einer neuen Adresse nach Umzug sind immer unter den persönlichen Daten möglich.

Nach einer Online-Immatrikulation können die Angaben zur HZB und gewisse persönlichen Daten nicht mehr geändert werden. Grau hinterlegte Daten sind gesperrt und können nicht mehr geändert werden.

Bitte kontaktieren sie in diesen Fällen den Studienservice.

Semesterbeitrag

Informationen zum aktuellen Semesterbeitrag finden sie hier.

Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich das Studium nicht aufnehme?

Wenn Sie nicht angenommen werden können, z.B. weil Ihre HZB nicht zum Studium an der HS Trier berechtigt oder Sie sich für einen anderen Studienplatz entscheiden, bekommen Sie das Geld zurück.

Auch wenn Sie die Immatrikulation rückgängig machen wollen, erhalten Sie einen Teil des Geldes zurück, sofern dies für das SS bis zum 31.03. und für das WS bis zum 30.09. geschieht. Sofern bereits ein Ausweis erstellt wurden, kann der Betrag für den Ausweis (23 €) nicht erstattet werden und in jedem Fall wird eine Gebühr in Höhe von 25 € für die Bearbeitung des Studienplatzverzichts einbehalten.

Erfolgt die Rückgabe des Studienplatzes zu einem späteren Zeitpunkt, ist eine Rückzahlung nicht mehr möglich. 

Für Anträge auf Rückzahlung verwenden Sie bitte das Formular zum Antrag auf Rückerstattung.

Was muss ich bei dualen Studiengängen beachten?

In einigen Studiengängen ist ein Duales Studium möglich.

Zur Einschreibung in einen dualen Studiengang müssen Sie vor der Bewerbung einen entsprechenden Ausbildungsvertrag oder Praktikantenvertrag (abhängig vom Studiengang) abgeschlossen haben. Beachten Sie hierzu die Anforderungen des jeweiligen dualen Studiengangs.

Bei ausbildungsintegrierten Studiengängen wird in der Regel vor der Einschreibung an der der Hochschule eine längere Praxisphase im Rahmen des Ausbildungsvertrags absolviert.

Nähere Informationen zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie unter dem Menüpunkt Checklisten.

Ich habe eine ausländische HZB/ Hochschulabschluss, kann ich mich direkt an der Hochschule bewerben?

Für den Bachelorstudiengang Sustainable Business and Technology läuft eine Bewerbung direkt über unsere Hochschule.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Für alle anderen Studiengänge kann eine Bewerbung nur über uni-assist erfolgen.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Wie läuft eine Bewerbung an der Hochschule ab?

Nähere Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie unter dem Punkt Verfahrensablauf im Downloadbereich hier.

Krankenversicherung

Krankenversicherungsnachweis

Zur Einschreibung benötigen wir einen digitalen Versicherungsnachweis Ihrer Krankenkasse. Bitte beantragen Sie diesen frühzeitig - im Idealfall vor der Bewerbung. Unsere Absendernummer lautet: H0002131

Gesetzlich Versicherte

Bitte teilen Sie der von Ihnen ausgewählten Krankenkasse mit, dass Sie das Studium an der Hochschule Trier aufnehmen werden. Ihre Krankenkasse übermittelt uns dann Ihren Versicherungsstatus digital. Auch ein Krankenkassenwechsel wird der Hochschule mit einem digitalen Versicherungsnachweis gemeldet. Die Hochschule sendet zu Beginn und Ende des Studiums Informationen an Ihre Krankenkasse.

Privat Versicherte

Wenn Sie privat versichert sind oder von der Versicherungspflicht befreit bzw. nicht versicherungspflichtig sind, gehen Sie zu einer beliebigen gesetzlichen Krankenversicherung (AOK, Techniker, etc.) und bitten um eine entsprechenden digitalen Versicherungsnachweis. Diese Krankenkasse übermittelt der Hochschule dann entsprechend Ihren Verischerungsstatus.

Reichen Sie hierzu einer gesetzlichen Krankenkasse einen Nachweis über ihre private Krankenversicherung ein.

Sollten Sie bereits zuvor bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert gewesen sein, kann nur diese Krankenkasse eine entsprechende Bescheinigung (Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht) ausstellen.

Verlust des Studierendenausweises

Bei Verlust des Studierendenausweises kann ein neuer Studierendenausweis (neue Chipkarte) im Studienservice beantragt werden . Die Gebühr für die Ersatzbeschaffung beträgt 23,00 €.

Bitte überweisen Sie den Geldbetrag auf unser u. a. Konto! Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang einige Tage in Anspruch nehmen kann.

Empfänger:      LHK Mainz/Umwelt-Campus Birkenfeld
Bank:                Postbank Ludwigshafen
IBAN:                DE 45 5451 0067 0009 6236 71
BIC:                   PBNKDEFF

Verwendungszweck: "Matrikelnummer", "Name", "Vorname" und "Chipkarte"

Ihre Frage nicht dabei?

Konnte Ihre Frage nicht beantwortet werden?
Dann wenden Sie sich bitte an den Studienservice!

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