Infos für Bewerber/-innen

Studienangebot

Eine Übersicht über das Studien- und Weiterbildungsangebot am Umwelt-Campus Birkenfeld.

Fachbereich Umweltplanung/-technik

Vorpraktika für Bachelor-Studiengänge

Anerkennung der Praktika in den Bachelor-Studiengängen

Bachelorstudierende im Fachbereich Umweltplanung/-technik (mit Ausnahme des B.Eng. Sustainable Business and Technology) müssen bis zur Anmeldung zur Bachelorarbeit ein Grund- und Fachpraktikum nachweisen.

Informationen zu den Anforderungen sowie die Antragsformulare zur Anerkennung der Praktika können auf der Internetseite des Prüfungsamtes heruntergeladen werden. Die Formulare liegen zudem im Prüfungsamt (Gebäude 9924 OG) aus. Diese sind zusammen mit den erforderlichen Nachweisen den jeweiligen Studiengangsbeauftragten vorzulegen und unterzeichnen zu lassen. Die Studierenden erhalten die Nachweise und das Formular direkt von den Studiengangsbeauftragten zurück. Das vollständig ausgefüllte Formular der beiden Praktika wird ohne die Nachweise im Prüfungsamt eingereicht.

Fachbereich Umweltwirtschaft/-recht

Praktische Vorbildung (ehemals Grundpraktikum und Fachpraktikum) 12 Wochen

Studierende (mit Ausnahme des B.Eng. Sustainable Business and Technology) müssen eine einschlägige praktische Vorbildung im Umfang von 12 Wochen nachweisen. Die praktische Vorbildung kann auch nach Aufnahme des Studiums abgeleistet werden. Sie muss nicht an einem Stück absolviert werden. Der Nachweis muss spätestens bis zur Anmeldung der Bachelor-Thesis erfolgen.

Zur Anerkennung der Praktika liegen vor dem Fachbereichssekretariat Umweltwirtschaft/Umweltrecht im Gebäude 9912, Raum 011 (EG) rote Antragsformulare ("Laufzettel Praktikumsunterlagen") aus. Diese sind zusammen mit den erforderlichen Nachweisen im Fachbereichssekretariat abzugeben. Die jeweiligen Studiengangsbeauftragten entscheiden über die Anerkennung der Praktika. Nach Anerkennung der Praktika durch die Studiengangsbeauftragten müssen die Studierenden ihre Nachweise (Praktikumsunterlagen) im Fachbereichssekretariat abholen. Danach wird das vollständig ausgefüllte Formular (ohne die Nachweise) im Prüfungsamt eingereicht.

Informationen zu den Anforderungen sowie die Antragsformulare zur Anerkennung der Praktika können auf der Internetseite des Prüfungsamtes heruntergeladen werden.

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