Vorlage von Attesten: eAttest

Sollte Ihr Arzt nur noch eAtteste ausstellen, finden Sie hier Informationen zum Vorgehen.

Vorlage von Attesten

Aufgrund der Umstellung auf das eRezept bekommt man möglicherweise nicht mehr von allen Ärzten einen Ausdruck einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder eines Attestes.
Falls man aufgrund einer Erkrankung an einer Prüfung, zu der man angemeldet ist, nicht teilnehmen kann und man sich für die Prüfung entschuldigen will, um den Prüfungsversuch zu bewahren, ist jedoch die Vorlage eines ärztlichen (amtsärztlichen) Attestes (sowie gegebenenfalls des Beiblattes zu Attesten) zwingend erforderlich.

Wir möchten deshalb daran erinnern, dass wir auf der Internetseite des Prüfungsamtes bei den Downloads für Studierende in der Rubrik Allgemeine Vordrucke und Informationen (https://www.umwelt-campus.de/studium/informationen-service/pruefungsamt/allgemeine-vordrucke-und-informationen-general-forms-and-information ) einen Vordruck für ein ärztliches Attest bereitstellen (Nr. A_01), das gerne verwendet werden kann.

Bei Verwendung von diesem Vordruck muss das Beiblatt für ärztliche/Amtsärztliche Atteste nicht beigelegt werden. Wird eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder ein anderes ärztliches/amtsärztliches Attest vorlegt, muss das Beiblatt für ärztliche/amtsärztliche Atteste (Vordruck A_02) beigelegt werden, damit wir die notwendigen Daten wie z. B. die Matrikelnummer und den Studiengang haben und das Attest einer Person zuordnen können.

Die Vordrucke Attest bzw. Beiblatt zum Attest liegen auch auf unseren Formularregalen im Gebäude 9924, 1. OG, Flur Nord in Richtung Prüfungsamt aus.

Aus gegebenen Anlass möchten wir Sie auch nochmal an die Vorlagefrist von Attesten erinnern.
Atteste müssen innerhalb von drei Werktagen nach dem Prüfungstermin im Prüfungsamt eingehen, Samstage zählen dabei nicht als Werktage!
Beispiel: Prüfungstermin Freitag, Attest (evtl. mit Beiblatt) muss bis spätestens am Mittwoch der Folgewoche im Prüfungsamt eingehen, Prüfungstermin Mittwoch, Unterlagen müssen bis spätestens am Montag der Folgewoche im Prüfungsamt eingehen.

Zur Fristwahrung empfehlen wir, das Attest (und das Beiblatt) vorab innerhalb der Frist per Mail an das Prüfungsamt zu senden (pruefungsamt-uput(at)umwelt-campus.de <mailto:pruefungsamt-uput(at)umwelt-campus.de>  bzw. pruefungsamt-uwur(at)umwelt-campus.de <mailto:pruefungsamt-uwur(at)umwelt-campus.de>  ) und das Original dann zeitnah einzureichen. Erst wenn das Original eingegangen ist, wird das Attest in QIS erfasst und erst dann ist der Rücktritt von der Prüfung wirksam und der Prüfungsversuch bleibt erhalten.

Alle notwendigen Informationen dazu und zu vielen anderen Themen können auch auf unseren Informationsseiten nachgelesen werden (https://www.umwelt-campus.de/studium/informationen-service/pruefungsamt/informationen-fuer-studierende ).

back-to-top nach oben