Wiederholungsprüfungen, Verbesserungsversuch

Wann muss ich von Prüfungen, die ich nicht bestanden habe, die Wiederholungsprüfung ableisten?

Die Wiederholungsprüfungen sind in der Regel spätestens im Rahmen der Prüfungstermine des übernächsten Semesters abzuleisten. Dies können Sie auch im Prüfungsamt erfragen und/oder in der für Ihren Studiengang geltenden Prüfungsordnung nachlesen.

Beispiel:
Wenn Sie im Sommersemester 2019 eine Prüfung nicht bestanden haben, können Sie diese freiwillig im folgenden Wintersemester 2019/2020 wiederholen; den verpflichtenden Wiederholungsversuch müssen Sie jedoch spätestens im übernächsten Semester (= folgendes Sommersemester 2020) ableisten.

Kann ich eine bestandene Prüfung wiederholen um die erzielte Note zu verbessern?

Ja, in einigen Studiengängen ist die Wiederholung einer bestandenen Prüfungsleistung zur Notenverbesserung möglich. Dies geht jedoch nur, wenn die bestandene Prüfung zum im Curriculum festgelegten Semester abgeleistet wurde bzw. wenn die Prüfung im ersten Versuch bestanden wurde. Die Notenverbesserung ist dann zum nächsten Prüfungstermin abzuleisten.

Welche Regelung für ihren Studiengang gilt, können Sie im Prüfungsamt erfragen und/oder entnehmen Sie bitte der für Ihren Studiengang geltenden Prüfungsordnung.

back-to-top nach oben