Informationen zum Studium

Interdisziplinär durch und durch

Das Studium vermittelt einen Überblick über Grundlagen der Nachhaltigkeit aus den verschiedensten Perspektiven. Dabei sollen problemorientierte Zugänge zu den diversen Bereichen eröffnet werden (Problemlösungskompetenz).

Ebenfalls von hervorgehobener Bedeutung ist die Entwicklung von Gestaltungskompetenz. Dies beginnt mit der Studienkultur. Es wird großes Gewicht auf ein selbstorganisiertes Studieren und gestalterisches Engagement gelegt.

Das Studium ist unterteilt in vier verschiedene Bereiche:

  • Ökologie & Technik
  • Ökonomie
  • Soziologie, Politik & Ethik
  • Studium Generale

Die ersten beiden Semester setzten sich hauptsächlich aus den Themengebieten "Ökologie & Technik", "Ökonomie" sowie"Soziologie, Politik & Ethik" zusammen und werden durch ein Studium Generale ergänzt.

Unter Berücksichtigung der eigenen Präferenzen wählen die Studierenden im dritten Semester in Absprache mit den jeweiligen Dozentinnen und Dozenten ihre Projektthemen für Ihre individuellen bzw. kooperativen (zusammen mit Mitstudierenden) Projekte aus.

Den Abschluss des Studiums bilden die Master-Thesis und das Kolloquium.

Weiterführende Dokumente

Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen für Bewerber mit erstem Hochschulabschluss
  • Schriftlicher Antrag
    Der Antrag der Bewerberin bzw. des Bewerbers muss bis zum 31. August eingegangen sein.
  • Nachweis über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss

Darüber hinaus müssen folgende besondere Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein:

  • Vorliegen eines Motivationsschreibens der Bewerberin oder des Bewerbers
  • englische Sprachkenntnisse
    erforderlich sind englische Sprachkenntnisse auf B2-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER), welche ggf. im Rahmen der Vorauswahl in geeigneter Weise  abgeprüft werden, z.B. durch ein persönliches Gespräch.
    Der Nachweis kann z.B. erfolgen durch:
    • einen anerkannten Sprachtest (z.B. TOEFL® Test , TOEIC® Test ) (TOEFL and TOEIC are registered trademarks of ETS in the United States and other countries.)
    • ein Auslandssemester
    • ein Praktikum im englischsprachigen Ausland
    • oder den Leistungskurs Englisch während der Schulzeit.
  • Nachweis über eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung
    der Nachweis über eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel einem Jahr. Hierunter ist eine entweder im Rahmen einer Berufstätigkeit oder durch Berufspraktika erworbene berufspraktische Erfahrung mit hinreichenden inhaltlichen Zusammenhängen mit dem gewählten Studiengang (z.B. im Bereich Abfallwirtschaft, Klimaschutz, Consulting, Öffentliche Hand).
Zulassungsvoraussetzungen für Bewerber ohne erstem Hochschulabschluss
  • Schriftlicher Antrag
    der Antrag der Bewerberin bzw. des Bewerbers muss bis 31. August eingegangen sein.
  • Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung gem. §35 HochSchG
  • Nachweis über ausreichende und für das Studium qualifizierende Berufserfahrung
    Die berufliche Tätigkeit muss hinreichende inhaltliche Zusammenhänge mit dem Studium aufweisen und über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren ausgeübt worden sein.

Darüber hinaus müssen folgende besondere Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein:

  • Vorliegen eines Motivationsschreibens der Bewerberin oder des Bewerbers
  • englische Sprachkenntnisse
    erforderlich sind englische Sprachkenntnisse auf B2-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER), welche ggf. im Rahmen der Vorauswahl in geeigneter Weise  abgeprüft werden, z.B. durch ein persönliches Gespräch.
    Der Nachweis kann z.B. erfolgen durch:
    • einen anerkannten Sprachtest (z.B. TOEFL® Test , TOEIC® Test ) (TOEFL and TOEIC are registered trademarks of ETS in the United States and other countries.)
    • ein Auslandssemester,
    • ein Praktikum im englischsprachigen Ausland
    • oder den Leistungskurs Englisch während der Schulzeit.
  • Bestehen der Eignungsprüfung
    Durch die von der Hochschule Trier vorgenommene Eignungsprüfung soll festgestellt werden, ob die berufliche Qualifikation als gleichwertig mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums anzusehen ist.

Die Zulassung kann mit Auflagen verbunden werden. Über das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen sowie über Auflagen entscheidet der Zulassungsausschuss.

FAQ

Muss ich alle Gebühren bereits bei der Einschreibung überweisen?

Nein, für Ihre Einschreibung ist lediglich das Semesterticket in Höhe von knapp 200 € zu überweisen. Für die Studiengebühren erhalten Sie eine separate Rechnung im Laufe des Semesters.

Wann erhalte ich den Ablaufplan für das kommende Semester?

Der Ablaufplan des nächsten Semesters wird in der Regel im laufenden Semester veröffentlicht. Für das Sommersemester also spätestens im Dezember, für das Wintersemester in der Regel bis spätestens Juni.

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