Praktische Vorbildung, Übergang Bachelor zu Master

Was ist die praktische Vorbildung und wie und wo kann ich diese anerkennen lassen?

Wenn Sie am Umwelt-Campus Birkenfeld ein Bachelorstudium aufnehmen, ist der Nachweis über eine praktische Vorbildung erforderlich. Dies wird auch Grund- und Fachpraktikum genannt. Hierbei handelt es sich um Praktika in z. B. Handwerksbetrieben, Unternehmen, Behörden, Anwaltskanzleien usw., evtl. können aber auch Berufsausbildungen oder Zeiten eines Bundesfreiwilligendienstes anerkannt werden, je nach dem in welchem Bereich dies war. Die Praktika müssen einen inhaltichen und fachlichen Bezug zum dem von Ihnen gewählten Studiengang und dessen Qualifikationsziel haben.

Ausnahme: In unserem englischsprachigen Bachelorstudiengang Sustainable Business and Technology ist keine praktische Vorbildung erforderlich!

Die praktische Vorbildung wird in der Regel vor Aufnahme des Studiums durch Praktika absolviert, diese Praktika können aber auch während des Studiums stattfinden. Der Nachweis über die Erbringung und die Anerkennung der praktischen Vorbildung muss spätestens bis zur Anmeldung der Bachelorthesis erfolgen, sonst kann diese nicht angemeldet werden.

Dauer:
In den Bachelorstudiengängen des Fachbereichs Umweltwirtschaft/Umweltrecht ist eine praktische Vorbildung von 12 Wochen nachzuweisen (z. B. Praktikum in einer Anwaltskanzlei, Verwaltung eines Unternehmens). Im Bachelorstudiengang NGO und Nonprofit-Management ist eine praktische Vorbildung von 4 Wochen nachzuweisen. Im dualen Bachelorstudiengang Nachhaltige Ressourcenwirtschaft ist eine praktische Vorbildung von 1 Jahr nachzuweisen, hierfür wird das erste Ausbildungsjahr anerkannt.
Hier finden Sie die Regelung über die praktische Vorbildung des Fachbereichs Umweltwirtschaft/Umweltrecht mit allen Regelungen zur praktischen Vorbildung.

In den Bachelorstudiengängen des Fachbereichs Umweltplanung/Umwelttechnik wird je nach Studiengang eine unterschiedliche Dauer der praktischen Vorbildung gefordert.
Die Dauer des Praktikums beträgt in den nicht-praxisintegrierten Studienmodellen der Bachelorstudiengänge Angewandte Informatik und Künstliche Intelligenz, Medieninformatik sowie Umwelt - und Wirtschaftsinformatik vier Wochen.

In den Bachelorstudiengängen Angewandte Naturwissenschaften und Technik, Maschinenbau/Produktentwicklung und Technische Planung, Bio- und Prozess-Ingenieurwesen/Verfahrenstechnik, Bio- und Pharmatechnik (grundständig), Wirtschaftsingenieurwesen/ Umweltplanung, Erneuerbare Energien, sowie den praxisintegrierten Studienmodellen der Bachelorstudiengänge Angewandte Informatik und Künstliche Intelligenz, Medieninformatik und Umwelt-und Wirtschaftsinformatik beträgt die Dauer des Praktikums zwölf Wochen. Das zwölfwöchige Praktikum gliedert sich in ein Grundpraktikum (in der Regel vier bzw. acht Wochen) und ein Fachpraktikum (in der Regel vier Wochen).

Aber Achtung: Im praxisintegrierten Studienmodell der Studiengänge Angewandte Informatik und Künstliche Intelligenz, Medieninformatik und Umwelt- und Wirtschaftsinformatik wird anstelle der Aufteilung in ein Grund- und Fachpraktikum ein zwölfwöchiges Fachpraktikum verlangt.

Wenn Sie noch in einer alten Prüfungsordnung eingeschrieben sind, finden Sie hier die für Sie gültige Ordnung über die praktische Vorbildung des Fachbereichs Umweltplanung/Umwelttechnikmit allen Regelungen zur praktischen Vorbildung.

Wenn Sie in einem Bachelorstudiengang eingeschrieben sind, für die eine neue Fachprüfungsordnung gilt, dann finden Sie hier die für Sie gültige Regelung über die praktische Vorbildung des Fachbereichs Umweltplanung/Umwelttechnik mit allen Regelungen zur praktischen Vorbildung für Bachelorstudiengänge mit einer Fachprüfungsordnung.

Für die dualen Bachelorstudiengänge ist 1 Jahr praktische Vorbildung nachzuweisen, dies ist in der Regel das erste Ausbildungsjahr.

Zeitpunkt der praktischen Vorbildung:
Als Nachweis der praktischen Vorbildung können Praktika, die vor Aufnahme des Studiums erbracht wurden, anerkannt werden. In der Regel ist der Nachweis über die praktische Vorbildung bis zum Ende des dritten Studiensemesters, spätestens jedoch bis zur Anmeldung der Bachelorthesis (Abschlussarbeit) zu erbringen. Praktika können also auch noch während des Studiums erbracht werden. Eine Splittung der geforderten Zeiten in verschiedenen Unternehmen ist möglich. Von jedem Praktika sind die für die Anerkennung erforderlichen Unterlagen dem Antrag auf Anerkennung beizufügen (s. u.).

Die praktische Vorbildung ist von den Studiengangbeauftragten des von Ihnen gewählten Studiengangs anzuerkennen. Die Information über die Studiengangbeauftragten finden Sie auf unseren Internetseiten beim jeweiligen Studiengang. Für die Anerkennung gibt es bei den Fachbereichssekretariaten sowie in unserer Rubrik "Downloads für Studierende" für jeden Fachbereich ein spezielles Anerkennungsformular. Für die Anerkennung benötigen die Studiengangbeauftragten den Antrag auf Anerkennung sowie die Nachweise der praktischen Vorbildung (Bescheinigung der Praktikantenstelle mit Beschreibung der Tätigkeiten und der Dauer).  Weitere Fragen zur praktischen Vorbildung können mit der/dem Studiengangbeauftragten des jeweiligen Studiengangs geklärt werden (z. B. welche Art von Praktikum anerkennbar ist).

Nach der Anerkennung ist das Anerkennungsformular im Prüfungsamt abzugeben, dort wird die Anerkennung im QIS eingetragen.

Die Anerkennung der praktischen Vorbildung ist Voraussetzung für die Anmeldung der Bachelor-Abschlussarbeit.

Wie geht der Übergang von Bachelor zu Master von statten? Was ist hier zu beachten?

Gemäß § 19 Abs. 2 Hochschulgesetz von Rheinland-Pfalz ist Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss (= Diplom oder Bachelor). Darüber hinaus kann das Studium in einem Masterstudiengang von weiteren besonderen Zugangsvoraussetzungen abhängig gemacht werden (= z. B. Notendurchschnitt bei Bachelor von mind. 2,5).

In begründeten Ausnahmefällen kann zugelassen werden, dass das Masterstudium bereits aufgenommen wird, bevor die Abschlussprüfungen eines Bachelorstudienganges beendet sind und in diesem Falle auch vor dem Erwerb der Zugangsvoraussetzungen nach Satz 2 (= Einschreibung in einen Masterstudiengang ohne Bachelorabschluss).

Sie können sich also bereits in einen Masterstudiengang einschreiben, bevor Sie den Bachelorabschluss erreicht haben. Ein Blick in die Prüfungsordnung des betreffenden Masterstudiengangs sagt Ihnen, ob dies an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist (z. B. es dürfen nur noch 30 ECTS fehlen oder es darf nur noch die Abschlussarbeit ausstehen).

Eine parallele Einschreibung macht jedoch nur Sinn, wenn Sie tatsächlich am Ende Ihres Bachelorstudiums angelangt sind und evtl. nur noch Bewertungen einzelner Prüfungen ausstehen. Bedenken Sie auch, dass bei einer Einschreibung in den Masterstudiengang schon Lehrveranstaltungen und Prüfungen anstehen in einer Zeit, in der Sie sich eigentlich noch auf die Ausarbeitung Ihrer Abschlussarbeit konzentrieren sollten. Diese Zeit sollten Sie sich nehmen, um damit die Grundlage für einen guten Abschluss und eine gute Gesamtnote zu schaffen. Die Gefahr ist groß, dass Sie sich bereits auf den Master konzentrieren, dabei Ihren Bachelorabschluss vernachlässigen und dann die erforderliche Mindestnote nicht erreichen oder gar den Prüfungsanspruch im Bachelor verlieren und damit die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang nicht erreichen.

Gemäß Hochschulgesetz hat dies zur Folge, dass die Einschreibung in den Masterstudiengang erlischt, wenn die Zugangsvoraussetzungen nicht bis zum Ende des ersten Semesters nach der Einschreibung nachgewiesen werden.

Es kann jedoch auch sein, dass Sie sich in dem Semester, in dem Sie in beiden Studiengängen eingeschrieben sind, hauptsächlich erst noch auf Ihren Bachelorabschluss konzentrieren und deswegen die Veranstaltungen und Prüfungen des ersten Mastersemesters vernachlässigen. Dies führt auf lange Sicht zu einer Verschiebung der Prüfungen in folgende Semester, zu vermehrtem Druck pro Semester und normalerweise auch zu einer Überschreitung der Regelstudienzeit.

Wir raten Ihnen deshalb, sich zunächst auf Ihr Bachelorstudium zu konzentrieren und erst danach das Masterstudium aufzunehmen, um dadurch bei beiden Studien die bestmöglichen Bedingungen zu haben.

Was passiert, wenn ich bereits in einem Masterstudiengang eingeschrieben bin und ich den erforderlichen Bachelorabschluss nicht schaffe (Verlust Prüfungsanspruch) oder andere Zugangsvoraussetzungen wie z. B. die geforderte Mindestnote nicht erreiche?

Wenn Sie bis zum Ende des ersten Semesters der Einschreibung in einen Masterstudiengang keinen Bachelorabschluss nachweisen können oder andere Zugangsvoraussetzungen wie z. B. die geforderte Mindestnote nicht erreicht haben, erlischt die Einschreibung. Eine erneute Einschreibung in einen Masterstudiengang ist dann erst wieder möglich, wenn die geforderten Zugangsvoraussetzungen nachgewiesen werden.

Wenn ich neben dem Bachelorstudium bereits in einen Masterstudiengang eingeschrieben bin, darf ich dann die Prüfungen des Masterstudiengangs ableisten?

Wenn Sie gemäß § 19 Abs. 2 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz parallel zum Bachelorstudium bereits in einem Masterstudiengang eingeschrieben sind, dürfen Sie die Prüfungen dieses Masterstudiengangs ableisten.

Darf ich während eines Bachelorstudiums auch an Prüfungen eines Masterstudiengangs teilnehmen, obwohl ich nicht in einen Masterstudiengang eingeschrieben bin?

Nein. An Masterprüfungen können Sie nur teilnehmen, wenn Sie in einem  Masterstudiengang eingeschrieben sind.

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