Journal of International and Digital Communication (JIDC)

Journal of International and Digital Communication: Sustainable Perspectives
Zeitschrift für Internationale und Digitale Kommunikation: Nachhaltigkeitsperspektiven

Open Access (CC BY-NC)
ISSN 2940-1992

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Redaktionsrichtlinie

1. Zweck

Diese Richtlinie regelt die redaktionellen Rollen des InDi Journal, deren Kompetenzen und Grenzen sowie die Governance-Grundsätze für gastherausgegebene Sonderausgaben (Special Issues). Er stützt sich auf etablierte Praxis im Publikationswesen, insbesondere auf die Richtlinien von Elsevier für Gastherausgeber (Guest Editors), sowie auf die Grundsätze des Committee on Publication Ethics (COPE), die als branchenweit anerkannte Referenzstandards für redaktionelle Integrität gelten.


2. Überblick über die Rollen

  • Chefredakteure (Editors-in-Chief, EiC)
    Verantwortung: Gesamtausrichtung, Qualitätsstandards und Grundsatzentscheidungen der Zeitschrift über alle Ausgaben hinweg; endgültige Genehmigung jeder Publikation, einschließlich gastherausgegebener Ausgaben.
    Entscheidungsbefugnis: Endgültige Entscheidung über Annahme/Ablehnung; Vetorecht; Genehmigung von Gastherausgebern.
  • Mitglied des Editorial Board
    Verantwortung: Beratende Funktion; fachliche Reputation und Expertise; gelegentlich als Gutachter tätig.
    Entscheidungsbefugnis: Keine operative Entscheidungsbefugnis über einzelne Artikel oder Ausgaben.
  • Gastherausgeber / Bandherausgeber (Guest Editor / Volume Editor)
    Verantwortung: Kuratiert und koordiniert eine einzelne, zeitlich begrenzte Sonderausgabe; organisiert das Peer-Review-Verfahren; spricht Empfehlungen zu Annahme/Ablehnung aus.
    Entscheidungsbefugnis: Nur Empfehlung – die endgültige Entscheidung liegt beim EiC. Kein Sitz im ständigen Editorial Board.
     

3. Aktuelle Besetzungen

  • Chefredakteurinnen: Prof. Dr. Milena Valeva (Birkenfeld, Deutschland), Prof. Dr. Kathrin Nitschmann (Birkenfeld, Deutschland)
  • Mitglied des Editorial Board: Prof. Dr. Julius Heinicke (Hildesheim, Deutschland)
     

4. Governance-Grundsätze für gastherausgegebene Ausgaben

Die folgenden Grundsätze orientieren sich an den Standardrichtlinien von Elsevier für Gastherausgeber, die als Referenz für die meisten etablierten Zeitschriftenpraktiken dienen:

  • Genehmigungspflicht: Jede gastherausgegebene Ausgabe muss vorab formal vom EiC genehmigt werden (Themenvorschlag, Umfang, Zeitplan).
  • Peer-Review-Standard: Mindestens zwei unabhängige, fachlich qualifizierte Gutachter pro Einreichung; dasselbe Verfahren wie bei regulären Ausgaben (z. B. Double-Blind).
  • Eigene Beiträge des Gastherausgebers: Ein Gastherausgeber kann einen eigenen Artikel einreichen, dieser muss jedoch von einer unabhängigen Partei (dem EiC oder einem anderen Redakteur) begutachtet werden – der Gastherausgeber darf nicht über die eigene Einreichung entscheiden.
  • Vorlage zur Genehmigung: Der Gastherausgeber legt sämtliche Annahmeempfehlungen, einschließlich der Gutachterberichte, dem EiC zur endgültigen Genehmigung vor – nicht erst die fertige Ausgabe.
  • Vetorecht des EiC: Der EiC behält sich das Recht vor, einzelne Artikel oder die gesamte Ausgabe abzulehnen oder eine zusätzliche unabhängige Begutachtung zu verlangen.
  • Kennzeichnung: Die Ausgabe wird eindeutig als „Special Issue, Guest Editor: [Name]" gekennzeichnet; die Nummerierung und Bandfolge der Zeitschrift bleiben davon unberührt.
  • Zeitlich begrenzter Umfang: Die Rolle des Gastherausgebers endet mit Abschluss der jeweiligen Ausgabe und begründet keinen Anspruch auf künftige Ausgaben oder eine Mitgliedschaft im Editorial Board.
  • Prüfung auf Interessenkonflikte: Interessenkonflikte müssen offengelegt und durch ein unabhängiges Begutachtungsverfahren ausgeräumt werden. Die Einreichung durch eigene Studierende des Gastherausgebers als Autoren stellt für sich genommen keinen Interessenkonflikt dar.


5. Finanzierung und Infrastruktur

DOI-Registrierung, Layout-Infrastruktur und die Publikationsplattform bleiben zentrale Ressourcen der Zeitschrift in Verantwortung des EiC. Für gastherausgegebene Ausgaben sollte vorab schriftlich geklärt werden, ob etwaige Mehrkosten (z. B. durch eine höhere Artikelanzahl) aus dem Budget der Zeitschrift, durch die Abteilung/das Institut oder anteilig durch den Gastherausgeber getragen werden.


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