Der Studiengang Master of Laws im „Unternehmensrecht und Energierecht“ (LL.M.) der Hochschule Trier, Standort Birkenfeld, vermittelt in einem dreisemestrigen, konsekutiven Studium vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten entweder im Unternehmensrecht, einem wichtigen Teilgebiet des Wirtschaftsrechts, oder im Energie- und Umweltrecht.
Das besondere Augenmerk liegt auf einer hochwertigen Ausbildung, in deren Mittelpunkt die theoretische Vertiefung und wissenschaftliche Durchdringung des in einem vorhergehenden Studium erworbenen Wissens steht. Dabei können die Studierenden zwischen dem Schwerpunkt „Unternehmensrecht“ und dem Schwerpunkt „Energie- und Umweltrecht“ wählen.
Der Studiengang gliedert sich in zwei Schwerpunktbereiche: einen unternehmensrechtlichen und einen energie- und umweltrechtlichen Schwerpunkt.
Für alle Studierenden verpflichtend - weil für beide Schwerpunktbereiche wichtig - sind die Veranstaltungen Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht und Vertragsgestaltung, Wirtschaftsenglisch, Energiewirtschaftsrecht, Europäisches und nationales Vergaberecht sowie europäisches und deutsches Kartellrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Compliance/Corporate Governance und Datenschutz sowie Wirtschaftsstrafrecht.
Schwerpunkt - „Unternehmensrecht"
Die inhaltliche Ausrichtung des Schwerpunkts "Unternehmensrecht" rückt Fragestellungen in den Mittelpunkt, die bei der Führung eines Unternehmens auftreten und zu lösen sind (wie etwa des Gesellschaftsrechts, des Handelsrechts und Rechtsfragen der Vertragsgestaltung).
Aber auch die übrigen Fächer schärfen das Profil eines Wirtschaftsjuristen, der im Unternehmen in vielfältiger Weise eingesetzt werden kann. Zu nennen sind – neben dem Kartell- und Vergaberecht sowie dem Wettbewerbsrecht – das Arbeitsrecht, das Internetrecht oder auch das Insolvenzrecht. Ergänzt werden die Fähigkeiten durch Lerninhalte, die über das nationale Recht hinausreichen und so die immer stärker fortschreitende Internationalisierung der Unternehmenspraxis nachzeichnen.
Schwerpunkt - „Energie- und Umweltrecht"
Das Energierecht wird nach der "Energiewende" in Deutschland eine wichtige Rolle spielen. Der Bedarf an Studienabsolventen, die sich auf das Energierecht spezialisiert haben, nimmt zu. Das erfordert nicht nur Kenntnisse auf dem Gebiet des "klassischen" öffentlichen Energie- und Umweltrechts, sondern auch Kenntnisse auf dem Gebiet des privaten Wirtschaftsrechts. Hier setzt der Schwerpunkt "Energie- und Umweltrecht" an. Das Besondere daran ist das an der Schnittstelle von öffentlichem Energie- und Umweltrecht und privatem Wirtschaftsrecht angesiedelte Lehrangebot. Das trägt zum einen dem Umstand Rechnung, dass für Unternehmen der Energiewirtschaft Kenntnisse des öffentlichen Energie- und Umweltrechts unverzichtbar sind. Dazu zählen etwa das Energieumweltrecht, das Klimaschutzrecht, das Industrieanlagenrecht und Fragen des Umwelt- und Klimaschutzes in der Bauleitplanung. Ein Einblick in ökonomische Fragestellungen (Energiewirtschaftspolitik) rundet diesen Schwerpunkt ab. Zum anderen werden Aufgaben der öffentlichen Energieversorgung zunehmend in privatrechtlicher Form wahrgenommen, was seinerseits Kenntnisse im privaten Wirtschaftsrecht voraussetzt (etwa wenn es um gesellschafts-, kartell- oder vergaberechtliche Fragen oder um Fragen der Privatisierung oder der Vertragsgestaltung im Energierecht geht).
Die Ausbildung zum „Master of Laws (LL.M.)“ eröffnet vielfältige Möglichkeiten in Wirtschaft und Verwaltung, in denen bisher Volljuristen eingesetzt sind.
Schwerpunkt - „Unternehmensrecht"
Da die Absolventen des Studiengangs spezielle juristische Kenntnisse auf den Gebieten des Unternehmensrechts haben und diese auch in den europarechtlichen Kontext stellen können, qualifiziert der Studiengang für anspruchsvolle Tätigkeiten, beispielsweise in Rechts- oder Complianceabteilungen von Unternehmen, in Unternehmensberatungen oder im Personalmanagement. Auch eine Mitarbeit in großen, insbesondere international ausgerichteten Anwaltskanzleien steht offen. Der Abschluss des LL.M. sorgt hier für Vergleichbarkeit und verschafft Gleichwertigkeit mit Abschlüssen aus fremdstaatlichen Bildungssystemen.
Schwerpunkt - „Energie- und Umweltrecht"
Die Kenntnisse auf den Gebieten des Energie- und Umweltrechts qualifizieren die Absolventen des Studiengangs sowohl für anspruchsvolle Tätigkeiten in Unternehmen der Energiewirtschaft, sei es in Energieversorgungsunternehmen, in Unternehmen aus dem Bereich Erneuerbare Energien oder in Unternehmensberatungen, als auch in Behörden.
Der LL.M. ermöglicht den Zugang zum höheren Dienst bei Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.
Zulassungsvoraussetzung ist ein grundsätzlich überdurchschnittlich abgeschlossenes Hochschulstudium (Universität/Fachhochschule) im Fach Wirtschafts- und Umweltrecht, Wirtschaftsrecht, in einer sonstigen juristischen Fachrichtung oder in einem vergleichbaren Studiengang.
Über die Zulassung zum Studium entscheidet ein Zulassungsausschuss. Bei einer schlechteren Gesamtnote kann die Zulassung in Ausnahmefällen erfolgen. Diese Zulassung kann mit Auflagen verbunden werden. Darüber, ob Auflagen gemacht werden, und über deren Art, entscheidet der Zulassungsausschuss.
Abschluss
Master of Laws (LL.M.)
Studienbeginn
Sommer- und Wintersemester
Regelstudienzeit
3 Semester (90 ECTS)
Möglich für Bachelor mit 6 oder 7 Semestern (siehe Studienverlauf)
Zulassungsbeschränkung (N.C.)
nein
Studienort
Umwelt-Campus Birkenfeld
Internationalität
Auslandssemester (freiwillig)
Studiengebühren
keine (nur normale Semesterbeiträge)
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