Evaluationswesen

Die Hochschule verfügt bereits seit 2010 über eine Evaluationssatzung, die die Steuerung und Sicherung von Qualität im Bereich Studium und Lehre definiert.

Ziel hochschulinterner Evaluation ist, die Qualität in Lehre und Studium im jeweiligen Fachbereich bzw. in der jeweiligen Organisationseinheit durch die Einrichtung und Überprüfung geeigneter Studien- und Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu sichern und zu verbessern. Sie dient der systematischen Analyse der Hochschulleistungen zur Sicherung und der kontinuierlichen Verbesserung der Qualität in den Bereichen Studium und Lehre, der internen Standortbestimmung über Stärken und Schwächen sowie der Profilierung und Weiterentwicklung der Hochschule. Ihre Ergebnisse finden Eingang in die Entwicklungsplanung der Hochschule. Sie fließen ggf. auch in Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Hochschulleitung und den Fachbereichen bzw. Organisationseinheiten ein.

Die Befragungen werden vom Zentrum für Qualitätssicherung und -entwicklung (ZQ) an der Universität Mainz organisatorisch betreut und ausgewertet. Durch den Zusammenschluss der Hochschulen im Hochschulevaluierungsverbund Südwest ist es möglich, mittels verschiedener Befragungen zielgerichtet verschiedene Thematiken zu evaluieren und zeitnahe Ergebnisse zu generieren für die qualitative Weiterentwicklung an den Hochschulen. Zudem ist gewährleistet, dass die Daten unabhängig ausgewertet werden. Alle Befragungen sind anonym.

Evaluationsinstrumente

Erstsemesterbefragung

Die Erstsemesterbefragung dient der Verbesserung des Marketing- und Rekrutierungskonzepts der Hochschule zur Einwerbung qualifizierter Studierender, der Optimierung des Übergangs der Studierenden von der Schule zur Hochschule sowie der Verbesserung der Studieneingangsphase. Die Durchführung der Erstsemesterbefragung der Hochschule erfolgt jährlich jeweils in der Mitte der Vorlesungszeit des Wintersemesters und wird durch den jeweiligen Fachbereich sichergestellt.

Lehrveranstaltungsbefragung

Ziel der studentischen Lehrveranstaltungsbefragung ist es, den Lehrenden zu einzelnen Lehrveranstaltungen eine individuelle Rückmeldung aus Studierendensicht zu geben, um gegebenenfalls eine Verbesserung des Lehr- und Lernprozesses anzustoßen. Zum anderen können auf Grundlage aggregierter Daten auch Aussagen zur Qualität der Lehre auf Ebene des Studiengangs getroffen werden.

Die Befragung erfolgt im Turnus von drei Semestern mit einem hochschulweit einheitlichen Fragebogen.

Absolventenbefragung

„Ziel der Befragung ist die rückblickende Bewertung der im Studium erworbenen Qualifikationen und die Erfassung der beruflichen Situation, um erforderlichenfalls eine Verbesserung von Service- und Beratungsangeboten und des jeweiligen Studienangebots herbeizuführen. Die Befragungen sollen insbesondere auch Erkenntnisse über den Bewerbungszeitraum und die erreichten Einstiegspositionen liefern.“ (§ 7 Abs. 1 EvS)
Sie dient damit der Beurteilung und Weiterentwicklung der Studiengänge (insbesondere im Hinblick auf die geforderte Employability) und allgemeiner Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Ihre Ergebnisse gehen darüber hinaus in die Diskussionen zum Ausbau von Weiterbildungsangeboten ein. Der Fragebogen wird elektronisch zur Verfügung gestellt und enthält Fragen insbesondere zur Studienverlaufsphase und den Übertritt in den Beruf.

Servicebefragung

Mit dem Ziel der Rückmeldung über Angebot und Durchführung studienrelevanter Querschnittsaufgaben sowie deren Verbesserung erfolgt durch Studierende eine Bewertung der Servicequalität der Studienservices und der weiteren von den Studierenden benutzten Organisationseinheiten. Die Servicebefragung wird alle zwei Jahre durchgeführt. 

Weitere Befragungen

Mit dem Ziel einer kontinuierlichen und nachhaltigen Verbesserung der Qualität in den Kernbereichen sowie der Verbesserung der Studierbarkeit werden darüber hinaus Studierendenbefragungen zum Studienabbruch, zu Tutorien und Brückenkursen sowie zur Praxisphase durchgeführt. Die dafür entwickelten Befragungsinstrumente stellt die/der Qualitätsbeauftragte zur Verfügung.

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