Seit 2015 ist Prof. Dr.-Ing. Susanne Hartard bestellte Gutachterin der Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen e.V. (AQUAS). Ihre Kernkompetenzen sind die Lehrgebiete Industrial Ecology, Kreislaufwirtschaft und Abfallwirtschaft sowie Lehrinhalte der nachhaltigen Ressourcenwirtschaft.

AQAS ist eine Agentur für die Akkreditierung von Studienprogrammen mit Sitz in Köln. Die Agentur führt Verfahren in allen Fachrichtungen durch und ist berechtigt, das Siegel des deutschen Akkreditierungsrates zu vergeben. AQAS e. V. wurde 2002 gegründet und ist vom Akkreditierungsrat bis 2017 akkreditiert. Mitglieder des Vereins sind derzeit 88 Hochschulen und eine wissenschaftliche Gesellschaft. AQAS e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und arbeitet nicht gewinnorientiert. Bis 2014 wurden 4.687 Studienprogramme akkreditiert.

Die Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland erfolgt durch Agenturen, die staatsfern organisiert sind und sich ihrerseits vom Akkreditierungsrat akkreditieren lassen müssen. Der Akkreditierungsrat wurde von den Bundesländern eingerichtet und hat die Aufgabe, Anforderungen an das Akkreditierungsverfahren zu definieren und dafür Sorge zu tragen, dass die Akkreditierung auf der Grundlage verlässlicher, transparenter und international anerkannter Kriterien erfolgt. Die zentralen internen Gremien von AQAS sind die beiden Akkreditierungskommissionen für die Programmakkreditierung und für die Systemakkreditierung. Diese bestellen unter anderem die Gutachtergruppen und entscheiden abschließend über die beantragte Akkreditierung von Studiengängen bzw. über die Systemakkreditierung.

Programmakkreditierung: Das deutsche Akkreditierungssystem sieht vor, dass alle Bachelor- und Masterstudiengänge vor Aufnahme des Studienbetriebs oder in der Anfangsphase einer ersten Akkreditierung unterzogen werden, bei der die Begutachtung der Konzeption im Vordergrund steht. Danach müssen in mehrjährigen Abständen Reakkreditierungen erfolgen, bei denen die Umsetzung des Konzepts und die Weiterentwicklung des Studiengangs überprüft werden. Akkreditierungsverfahren sind als Peer Reviews konzipiert, so dass die Akkreditierungsentscheidung jeweils auf dem Urteil von Professorinnen und Professoren, Vertreterinnen und Vertretern der Berufspraxis und Studierenden mit einschlägigem fachlichen Hintergrund basiert. In der Regel findet eine Begehung an der Hochschule statt.

Systemakkreditierung: Die Systemakkreditierung bietet den Hochschulen die Möglichkeit ihr System zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre zertifizieren zu lassen. Dabei muss der Nachweis erbracht werden, dass das Qualitätssicherungssystem der Hochschule die Einhaltung der formalen Vorgaben für Bachelor- und Masterstudiengänge sicherstellt und die gleiche Qualität der Studienprogramme gewährleistet wie die Programmakkreditierung. Das setzt voraus, dass die Hochschule ein hochschulweites System zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre eingeführt hat und die in diesem Rahmen vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt werden.

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