Trauer im Studium

Während eines Studiums können Ereignisse eintreten, die für die Betroffenen Schicksalsschläge sein können und Trauer mit sich bringen. 
Trauer ist individuell und trifft Menschen auf unterschiedliche Weise mit unterschiedlichsten Auswirkungen und Folgen. 
Die Hochschule Trier lässt ihre Studierenden in solchen Zeiten nicht allein und kann Unterstützung und Hilfestellung anbieten.
Dieser Link führt auf eine Spezialseite, auf der Betroffene u.a. Ansprechpartner, Zuständigkeiten und einen Link zu einem ausführlichen Leitfaden finden.

Betroffene Studierende können sich sehr gerne an die Mitarbeitenden des für den Standort, an dem sie studieren, zuständigen Studienservice / Prüfungsamt wenden, die insbesondere speziell bezogen auf prüfungsrechtliche Möglichkeiten, wie z. B. Befreiungen von Prüfungen, Anträge an Prüfungsausschusse usw. beraten können. Diskretion ist hier eine Selbstverständlichkeit.

Weitere Informationen für Studierende im Trauerfall

Ansprechpartner im Akutfall

Ansprechpartner im Akutfall

Ansprechpartner:

  1. Beratung im Studienservice/Prüfungsamt des Standortes an dem Sie studieren über die bestehenden Möglichkeiten
  2. Beratungstermin mit der psychologischen Beratungsstelle, Frau Dipl.-Psych. Nicole Arendt ( info[@]nicole-arendt[.]de , Telefonnummer 017682642392, Internetseite https://www.hochschule-trier.de/personalentwicklung/psychosoziale-beratung (Anonym und kostenlos für eingeschriebene Studierende der Hochschule Trier)

 

Prüfungsrechtliche Möglichkeiten

Prüfungsrechtliche Möglichkeiten

  1. Beurlaubung vom Studium: 
    Antrag an Studienservice, Nachweise über triftige Gründe erforderlich, möglich im Zeitraum der Rückmeldung zum kommenden Semester, spätestens im Akutfall innerhalb von 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn. 
    Weitere Informationen für Studierende des UCB finden sich hier https://www.umwelt-campus.de/studium/informationen-service/studienservice
    Weitere Informationen für Studierende der Standorte in Trier finden sich hier https://www.hochschule-trier.de/hauptcampus/studium/informationen-service/studienservice
  2. Besondere Befreiung von Prüfungen im Laufe eines Semesters und bei Pflichtprüfungen:
    Antragstellung an Prüfungsausschuss, Schilderung der triftigen Gründe, Beifügung von Nachweisen wie z. B. ärztliche/amtsärztliche Atteste
    Ausführliche Informationen für Studierende des UCB finden sich hier https://www.umwelt-campus.de/studium/informationen-service/pruefungsamt/antraege-an-pruefungsausschuesse
    Weitere Informationen für Studierende der Standorte in Trier finden sich hier https://www.hochschule-trier.de/hauptcampus/studium/informationen-service/studienservice
  3. Rücktritt von Prüfungen auch nach Ende der Rücktrittsfrist aufgrund triftiger Gründe:
    Vorgehen wie bei Punkt 2, weitere Informationen für Studierende des UCB finden sich hier https://www.umwelt-campus.de/studium/informationen-service/pruefungsamt/anmeldungen-zu-pruefungen-ruecktritt-von-pruefungen-studiengangwechsel
    Weitere Informationen für Studierende der Standorte in Trier finden sich hier https://www.hochschule-trier.de/hauptcampus/studium/informationen-service/studienservice

    Achtung: Ein Rücktritt ist spätestens während einer Prüfung möglich. Wenn eine Prüfung komplett abgeleistet und die Unterlagen zur Bewertung freigegeben und die Bewertung der Prüfung abgewartet wurde, ist ein nachträglicher Rücktritt nicht möglich!
  4. Beispiele was möglich ist: 
    Aussetzung der Versuchszählung 
    Hemmung oder Verlängerung von Anmeldefristen oder Bearbeitungszeiten der Abschlussarbeit 
    Schreibverlängerungen bei schriftlichen Aufsichtprüfungen (Klausuren)
    Befreiung von der Vorlagepflicht amtsärztlicher Atteste z. B. bei chronischen Erkrankungen
    usw.

 

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