Studium - Einstieg, Fortschritt und Abschluss

Der Studieneinstieg

Die folgende Übersicht gibt Ihnen Informationen und Anregungen in der ersten Phase Ihres Studiums. Hierzu zählen insbesondere das Grund- und Fachpraktikum, die Vorgaben zur Anmeldung von Prüfungen, praktische Tipps für die Prüfungsvorbereitung, Hinweise im Falle des Nichtbestehens von Prüfungen sowie die Anerkennung von Leistungen aus anderen Studiengängen oder von anderen Hochschulen.

Grund- und Fachpraktikum

ZWECK DES PRAKTIKUMS

Ziel des Praktikums ist es, den Studierenden einen ersten Einblick in die Arbeitswelt zu geben. Sie sollen persönliche Erfahrungen machen, um studiengangsspezifische Inhalte für den Studiengang Erneuerbare Energien vor und während des Studiums kennenzulernen. Hierzu gehört auch die Vermittlung von spezifischen und fachlichen Kenntnissen in den Betrieben. Sie sollen des Weiteren soziale und berufsständische Probleme erkennen, sodass Sie daraus Problembewusstsein erwerben, welches für Ihr praxisbezogene Studium auf wissenschaftlicher Grundlage notwendig ist. Mit Abschluss der Praktika haben Sie ein erstes Verständnis für betriebliche Vorgänge erworben.

Sinnvoll ist es, die Praktika so früh wie möglich zu absolvieren, um einen maximalen Nutzen aus den Praktika ziehen zu können. Das Ableisten des Grundpraktikums bietet sich vor Aufnahme des Studiums in der Phase nach dem Schulabschluss und vor Beginn der Vorlesungen an. Das Fachpraktikum sollte im Idealfall bis zum Ende des dritten Semesters abgeleistet werden. Die Erfahrung zeigt, dass in den höheren Semestern in der Regel die Semesterferien für Projektarbeiten genutzt werden, sodass die Zeit für Praktika zu kurz ist. 

MODALITÄTEN

Die praktische Vorbildung gliedert sich in ein achtwöchiges Grundpraktikum sowie ein vierwöchiges Fachpraktikum. Der Zeitraum des Grundpraktikums bzw. des Fachpraktikums sollte zusammenhängend sein (acht bzw. vier Wochen Tätigkeit mit einer Wochenarbeitszeit von rund 40 Stunden).

VORGABEN FÜR DAS UNTERNEHMEN

Das Unternehmen sollte von der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. von der Handwerkskammer als Ausbildungsbetrieb zugelassen sein. Darüber hinaus sind die meisten eingetragenen Unternehmen als GmbH als Praktikumsstelle zulässig.

Beim Grund- und Fachpraktikum handelt es sich um Pflichtpraktika im Rahmen des Studiengangs „Erneuerbare Energien“. Daher gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zu Pflichtpraktika.

Das Prüfungsamt stellt bei Bedarf eine Bescheinigung darüber aus, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, sofern das Unternehmen einen entsprechenden Nachweis einfordert. Eine Vorlage für einen Mustervertrag zwischen dem Unternehmen und dem Praktikanten bietet die Hochschule nicht. 

BERICHT ZUM GRUND- UND FACHPRAKTIKUM

Die Dokumentation für das Grund- und Fachpraktikum erfolgt durch

  • eine tabellarische Übersicht zu den Tätigkeiten im Unternehmen und
  • eine einseitige persönliche Bewertung und ein Fazit zum Praktikum.

Hinweis: Diese Regelung gilt nur für Studierende im Bachelorstudiengang "Erneuerbare Energien".

ANERKENNUNG DES GRUND- UND FACHPRAKTIKUMS

Sie müssen folgende Nachweise beim Studiengangsbeauftragten in schriftlicher Form vorlegen, um eine Anerkennung Ihres Grund- bzw. Fachpraktikums zu erhalten:

Den Laufzettel erhalten Sie im Prüfungsamt. Wenn Ihnen sämtliche Dokumente vorliegen, können Sie sich in der Sprechstunde des Studiengangsleiters das Praktikum anerkennen lassen. 

Erst wenn beide Praktika abgeleistet und vom Studiengangsleiter bestätigt wurden, können Sie Ihren Laufzettel beim Prüfungsamt vorlegen. 

SUCHE NACH EINEM PRAKTIKUMSPLATZ

Für die Suche nach einem Unternehmen für das Praktikum sind Sie selbstständig verantwortlich. Über UCB-Contact oder bei einigen Professorinnen und Professoren gibt es regelmäßig Ausschreibungen für Praktikumsstellen. Auch der Career-Service der Hochschule Trier bietet in der Jobbörse aktuelle Ausschreibungen für Praktikumsplätze. Darüber hinaus können Sie über das Internet nach Unternehmen und Praktikumsstellen recherchieren. Entweder schreiben die Unternehmen selber Praktika aus oder Sie können sich bei interessanten Unternehmen auch initiativ bewerben. Ordentliche Bewerbungsunterlagen mit einem Anschreiben und einen Lebenslauf sind obligatorisch.

NÜTZLICHE LINKS UND DOKUMENTE

Informationen des Prüfungsamts zur praktischen Vorbildung:
➚ Informationen zur praktischen Vorbildung vom Prüfungsamt

Der Ratgeber zur praktischen Vorbildung fasst die wesentlichen Informationen zusammen:
Ratgeber zur praktischen Vorbildung (Grund- und Fachpraktikum)

Rechtlich bindend ist die Ordnung für die praktische Vorbildung:
Ordnung für die praktische Vorbildung

Laufzettel zur Anerkennung der praktischen Vorbildung:
➚ Laufzettel „Antrag auf Anerkennung der Bachelor-Praktika“

Prüfungsanmeldung

Sie müssen sich zu allen Prüfungen sowie Wiederholungsprüfungen innerhalb des hochschuleigenen elektronischen Prüfungsverwaltungssystems QIS und innerhalb der jeweils während des aktuellen Semesters geltenden Anmeldefristen (Ausschlussfristen) anmelden sowie abmelden. Die Anmelde- bzw. Rücktrittsfrist endet für jede Prüfung drei Werktage vor dem jeweiligen Prüfungstermin um 24:00 Uhr. Dabei werden Samstage nicht als Werktage angesehen. Melden Sie sich nicht fristgerecht, ist eine Teilnahme an der Prüfung nicht zulässig. Erfolgt ein Rücktritt nicht fristgerecht, wird die Prüfung mit „nicht bestanden“ bewertet, wenn die Studierenden an dieser Prüfung ohne triftige Gründe nicht teilnehmen. Bei Fragen sollten Sie sich immer an das Prüfungsamt wenden, da Ihnen dort eine verbindliche Auskunft gegeben werden kann.

Folgende Übersicht zeigt den Wochentag der spätesten Anmeldung bzw. Abmeldung zu einer Prüfung unter Berücksichtigung der drei Werktage (ohne Berücksichtigung von Feiertagen):

Prüfungstag ⟼ Wochentag der Anmeldung
Montag ⟼ Mittwoch, 24:00 Uhr
Dienstag ⟼ Donnerstag, 24:00 Uhr
Mittwoch ⟼ Freitag, 24:00 Uhr
Donnerstag ⟼ Montag, 24:00 Uhr
Freitag ⟼ Dienstag, 24:00 Uhr
Samstag ⟼  Mittwoch, 24:00 Uhr (Abgabe Hausarbeit)
Sonntag ⟼  Mittwoch, 24:00 Uhr (Abgabe Hausarbeit)

PRÜFUNGSTERMINE

Die Termine zu den Prüfungen entnehmen Sie dem Aushang im Gebäude 9914 bei UCB Contact oder dem aktuellen digitalen Prüfungsplan.

WIEDERHOLUNG EINER PRÜFUNG

Eine Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung muss spätestens zwei Semester nach dem regulären Semester laut Curriculum erfolgen. 

NOTENVERBESSERUNG

Wenn Sie eine Prüfung im ersten Versuch bestehen, so haben Sie die Gelegenheit, diese Note einmalig in der Folgeprüfung zu verbessern. Das bedeutet, dass Sie eine Klausur, die Sie zum Beispiel im Wintersemester 2020/21 bestanden haben, im anschließenden Folgesemester, also im Sommersemester 2021, zur Notenverbesserung noch einmal schreiben können. Eine spätere Teilnahme an der Prüfung (z.B. im Wintersemester 2021/22) zur Notenverbesserung ist nicht zulässig. Die Anmeldung erfolgt in QIS

Verbessern Sie Ihre Note nicht, bleibt die im ersten Prüfungsversuch erzielte Note gültig. Auch ein Nichtbestehen des Verbesserungsversuchs ist unproblematisch, da dieser Versuch nicht gezählt wird. 

Sollten Sie eine Prüfung im Zweit- oder Drittversuch durchführen (nachdem Sie die vorherigen Prüfungen im Erst- bzw. Zweitversuch nicht bestanden haben), so können Sie in diesem Fall keinen Notenverbesserungsversuch wahrnehmen.

PROBLEME BEI DER ANMELDUNG

Sollte es Probleme bei der Prüfungsanmeldung in QIS geben, so wenden Sie sich umgehend an das Prüfungsamt. Schicken Sie eine E-Mail mit Ihrem Namen, Ihrer Matrikelnummer, Angaben zur Prüfung sowie einer kurzen Beschreibung des (technischen) Problems.

ANMELDUNG ZU PROJEKTARBEITEN UND POA

Die Anmeldung zu Projektarbeiten (Fachprojekt und interdisziplinäre Projektarbeit) sowie zum praxisorientierten Arbeiten (POA) erfolgen ebenfalls in QIS. Bitte beachten Sie die Fristen zur Anmeldung der Projektarbeiten:

Sommersemester: Anmeldung bis zum 15.05., Abmeldung bis zum 30.05. möglich.
Wintersemester: Anmeldung bis zum 15.11., Abmeldung bis zum 30.11. möglich.

ANMELDUNG DER PRAKTISCHEN STUDIENPHASE UND BACHELORTHESIS

Die praktische Studienphase (Praxisphase) und die Bachelorthesis werden nicht in QIS, sondern jeweils über einen Laufzettel angemeldet. Diese Laufzettel erhalten Sie im Prüfungsamt oder online. Informationen zur praktischen Studienphase und zur Bachelorthesis finden Sie weiter unten.

PFLICHTANMELDUNG NACH VIER SEMESTERN

Sie müssen sich zu einer Prüfung anmelden, wenn Sie sich in Ihrem Studiengang vier Semester nach dem regulären Semester der Prüfung befinden (4+1-Regelung). Wenn ein Modul in Ihrem Curriculum im ersten Semester vorgesehen ist (z. B. Analysis), dann müssen Sie in Ihrem fünften Semester diese Prüfung erstmalig ablegen. Sollten Sie an der Prüfung im fünften Semester nicht teilnehmen, so wird die Prüfung automatisch mit "nicht bestanden", also "mangelhaft", bewertet. Entsprechendes gilt für Module aus den höheren Semestern; in einen Modul aus dem zweiten Semester muss spätstens im sechsten Semester, in einem Modul aus dem dritten Semester muss spätestens im siebsten Semester die Prüfung belegt werden. Eine mögliche Wiederholungsprüfung muss dann spätestens zwei Semester später belegt werden:

Modul im Curriculum ⟼ Spätester 1. Pflichtversuch ⟼ Spätester 1. Wiederholungsversuch ⟼ Spätester 2. Wiederholungsversuch
1. Semester ⟼ 5. Semester ⟼ 7. Semester ⟼ 9. Semester
2. Semester ⟼ 6. Semester ⟼ 8. Semester ⟼ 10. Semester
3. Semester ⟼ 7. Semester ⟼ 9. Semester ⟼ 11. Semester
etc.

Zu beachten ist, dass die Reihenfolge der Module für Sommerstarter anders als für Winterstarter sein kann; so ist Physik für Studierende, die zum Wintersemester das Studium aufnehmen, laut Curriculum im 1. Semester; für Studierende, die zum Sommersemester das Studium beginnen, erst im 2. Semester. Dadurch verschieben sich die Pflichtanmeldungen enstprechend.

Wichtig ist, dass Sie sich in jedem Fall selbstständig für die Prüfung in QIS anmelden müssen, eine automatische Anmeldung erfolgt nicht.

NÜTZLICHE LINKS UND DOKUMENTE

Die Formalia zur Prüfungsanmeldung sind in der Prüfungsordnung zum Studiengang geregelt.

➚ QIS - Elektronisches Anmeldesystem zu Prüfungen
➚ Prüfungsamt
⤓ Prüfungsordnung in der Lesefassung (Studienbeginn ab WS 2018/19)
⤓ Offizielle Prüfungsordnung nach Publicus (Studienbeginn ab WS 2018/19)

Prüfungsvorbereitung

Für die ideale Vorbereitung auf eine Prüfung gibt es zahlreiche Möglichkeiten und Wege, die vom persönlichen Lerntypus, der Art der Prüfung sowie des Moduls (Vorlesung, Seminar) und der typischen Aufgabenstellung abhängen. Jedoch gibt es einige allgemeine Hinweise, die Sie bei der Vorbereitung beachten sollten, um die Prüfung bestmöglich abzuschließen.

NATURWISSENSCHAFTLICHE MODULE

Studierende haben in der Regel einen großen Respekt vor den naturwissenschaftlichen Modulen, die im Curriculum im ersten und zweiten Semester vorgesehen sind. Hierzu zählen insbesondere Analysis und Physik im 1. Semester sowie Lineare Algebra/Statistik und Thermodynamik im 2. Semester. Aber auch die Grundlagenmodule im Bereich der Betriebswirtschaftslehre (z. B. "Grundlagen Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen") sind ähnlich strukturiert. Diese Module weisen, wie in anderen Studiengängen und an anderen Hochschulen, typischerweise eine recht hohe Durchfallquote auf. Das liegt jedoch nicht am sehr hohen Schwierigkeitsgrad der Hochschule, sondern eher daran, dass sich Studierende schwer tun, die Vorlesungsinhalte zu verinnerlichen und in Aufgaben anzuwenden.

Erste Quelle für die Prüfungsvorbereitung sind natürlich die Vorlesungsunterlagen, die vom Lehrenden zur Verfügung gestellt werden. Dies kann ein Skript, eine handschriftliche Übertragung der Inhalte von der Tafel oder eine Zusammenstellung von Folien sein. In jedem Fall sollten Sie im Nachgang der Veranstaltung Ihre Notizen noch einmal durchgehen, ggf. sauber übertragen und die einzelnen Schritte bei Herleitungen bzw. Beispielen nachvollziehen. Die Geschwindigkeit in Vorlesungen ist normalerweise zu hoch, um unmittelbar alle Punkte zu verstehen - hierzu dient das Nacharbeiten zu Hause und/oder in der Lerngruppe.

Bei Themenfeldern, die Sie nicht verstanden haben oder deren Argumentation Sie nicht nachvollziehen können, können Sie auf ein breites Feld an weiteren Quellen zurückgreifen. Neben dem klassischen Lehrbuch (auch als E-Book über die Bibliothek) können dies Skripte von Professoren anderer Hochschulen sein, deren darstellender Stil Ihnen eher liegt. Auch finden Sie zu den klassischen Themen der Mathematik und Physik zahlreiche Lehrvideos auf Videoplattformen - neben abgefilmten Vorlesungen gibt es auch Kurzvideos zu einzelnen spezifischen Themen. Gegebenenfalls hilft Ihnen auch eine Kombination aus mehreren Quellen, um sich die Themen aus der Veranstaltung anzueignen.

Der zweite Schritt zur Verinnerlichung der Vorlesungsinhalte ist das selbstständige Rechnen von Übungen und Aufgaben, um das Erlernte zu vertiefen. Der wichtigste Schritt ist der Besuch der angebotenen Übungsgruppen bzw. Tutorien. Dort wird der Stoff der Vorlesung anhand von Beispielen erläutert. Des Weiterne gibt es zu den Themenfeldern, die in den Veranstaltungen zur Mathematik und Physik behandelt werden, im Internet umfangreiche Aufgabensammlungen inkl. der Musterlösungen. Sie sollten bei der Bearbeitung der Rechenaufgaben zunächst versuchen, den Lösungsweg mithilfe der Vorlesungsunterlagen sowie von Sekundärquellen selbstständig zu erarbeiten. Einen Blick in die Musterlösung sollten Sie erst wagen, wenn Sie überhaupt keinen Lösungsweg finden. Bei den ersten Aufgaben werden Sie noch länger brauchen, um die Lösung zu finden, mit wachsender Routine läuft die Bearbeitung flüssiger.

INHALTSORIENTIERTE MODULE

Zu den inhaltsorientierten (technischen) Modulen gehören die Veranstaltungen wie "Grundlagen nachhaltiges Wirtschaften" oder "Energietechnik". In diesen Modulen werden Ihnen umfangreiche Informationen zu den einzelnen Themenfeldern vermittelt. Die Art der Veranstaltungen nutzen hauptsächlich Präsentationsfolien zur Inhaltsvermittlung, begleitet von grundlegenden Rechnungen. Für die Prüfungsvorbereitung müssen Sie die umfangreichen Inhalte schrittweise komprimieren, indem Sie, idealerweise unmittelbar nach der Vorlesung, sich zu jeder Folien die Kernaussage(n) notieren bzw. durch ein Diagramm oder ähnliches skizzieren. Diese Aufzeichnungen komprimieren Sie im nächsten Schritt und gliedern die Aussagen thematisch. Dadurch erreichen Sie, dass Sie die Informationen auf das Wesentliche reduzieren. Themen, die Sie nicht verstanden haben, können Sie sich mithilfe von Sekundärquellen (Lehrbücher, Skripte anderer Professoren/Hochschulen, Lehrvideos), erarbeiten. 

Zur Prüfungsvorbereitung sollten Sie versuchen, zu jedem Thema selbstständig die wesentlichen Aussagen und Diagramme zusammenzufassen. Hierzu gehen Sie die Vorlesungsunterlagen durch und notieren sich (handschriftlich) die wichtigsten Aussagen bzw. übertragen die zentralen Abbildungen. Diese erste Zusammenfassung komprimieren Sie in einem weiteren Schritt und stellen die Kernaussagen heraus.

Des Weiteren sollten Aufgaben, die in der Vorlesung vorgerechnet wurden, selbstständig noch einmal nachgerechnet werden (idealerweise ohne das Heranziehen der Vorlesungsunterlagen). Im nächsten Schritt sollten Sie den Aufgabentyp mit leicht veränderten Eingangszahlen noch einmal rechnen, um sich mit den Rechenschritten vertraut zu machen. 

Teilweise werden Ihnen Fragenkataloge zur Prüfungsvorbereitung bereitgestellt. Diese Kataloge grenzen das Themenspektrum ein und helfen Ihnen bei der Schwerpunktsetzung. Schreiben Sie sich zu jeder Frage (stichwortartig) die Antworten bzw. die wesentlichen Informationen auf. Auf eine rein mündliche Beantwortung der Fragen im Rahmen der Prüfungsvorbereitung sollten Sie verzichten, da Sie die Inhalte in der Regel schlechter verinnerlichen können. 

KLAUSURSITUATION SIMULIEREN

Der letzte Schritt der Klausurvorbereitung sollte es sein, die Klausursituation zu simulieren. Hierzu können Sie in der Fachschaft anfragen, ob es zu der Prüfung Altklausuren gibt. Mithilfe der Altklausuren erhalten Sie einen Eindruck, wie die Klausuraufgaben aufgebaut sind. Teilweise gibt es auch Musterlösungen zu den Altklausuren, diese müssen jedoch nicht immer korrekt sein. Es sollte obligatorisch sein, dass Sie sich nach der Klausur (aus dem Gedächtnis) Notizen zu den Aufgaben machen und diese Klausur anderen Studierenden als Altklausur über die Fachschaft bereitstellen.

Darüber hinaus finden sich, insbesondere zu Modulen aus der Naturwissenschaft (Mathematik, Physik, Chemie etc.), zahlreiche Klausuren mit Musterlösungen im Internet. Über die Suchbegriffe "Klausur Musterlösung <Fach>" sollten Sie etliche Klausuren von anderen Universitäten und Hochschulen finden. Auch wenn Umfang und Schwierigkeitsgrad teilweise deutlich von den Vorgaben in Ihrem Studium abweichen, können Sie sich mit diesen Klausuren sehr gut vorbereiten.

Für die Simulation der Klausursituation sollten Sie sich (spätestens einige Tage vor dem Klausurtermin) eine eigene Klausur für sich (und ggf. Ihre Lerngruppe) zusammenstellen. Diese Klausur sollten Sie dann in der vorgegebenen Zeit (in der Regel 90 Minuten) und mit den entsprechenden Hilfsmitteln lösen, ohne dabei weitere Unterlagen (Notizen, Foliensammlung) zu nutzen. Auch sollte das Smartphone und andere Geräte ausgeschaltet sein, um konzentriert die Klausursituation nachzubilden. Erst nach dem Ende der Klausurzeit sollten Sie in Ihre Unterlagen zu schauen, ob Sie die Aufgaben richtig gerechnet und gelöst haben. Diese Klausursimulation bietet sich vor allem vor dem Drittversuch in einem Modul an, um die Aufregung vor der Klausur weitestgehend in den Griff zu bekommen.

Nichtbestehen von Prüfungen

Sollten Sie eine Prüfung im ersten Versuch nicht bestehen, so ist dies in der Regel zwar ein Schock, jedoch kein Weltuntergang. Anders als an den Schulen sind die Durchfallquoten in einzelnen Modulen an Hochschulen deutlich größer. Insbesondere in den ersten beiden Semestern zeigt sich, dass sich Studierende häufig mit der Umstellung von der schulischen Umgebung auf das Arbeiten an einer Hochschule/Universität schwer tun, da Studierende an der Hochschule für die Erarbeitung des Wissens selbstständig verantwortlich sind und es keine intensivere Begleitung wie durch die Lehrer an Schulen gibt. 

WIEDERHOLUNGSPRÜFUNG

Die Wiederholungsprüfung müssen Sie spätestens im übernächsten Semester belegen. Haben Sie den ersten (oder zweiten Versuch) einer Prüfung zum Beispiel im Wintersemester 2020/21 belegt und diese Prüfung nicht bestanden, so müssen Sie spätestens im Wintersemester 2021/22 die Prüfung erneut versuchen. Natürlich können Sie auch bereits im Folgesemester, also im Sommersemester 2021, die Wiederholungsprüfung belegen. Der Vorteil dieser Regelung ist, dass Sie entscheiden können, ob Sie die Prüfung direkt im Folgesemester versuchen (ohne dass Sie in der Regel die reguläre Vorlesung zur Prüfung besuchen können und Sie sich daher selbstständig vorbereiten müssen) oder ob Sie das übernächste Semester abwarten, dadurch aber den Vorteil haben, zur Prüfungsvorbereitung noch einmal die zugrundeliegende Vorlesung hören können. 

ERKRANKUNG UND PRÜFUNGSUNFÄHIGKEIT

Sollten Sie gesundheitlich nicht in der Lage sein, an einer Prüfung teilzunehmen, so müssen Sie für diese Prüfung ein ärztliches Attest vorlegen. Dieses Attest muss innerhalb von drei Werktagen nach dem Prüfungstermin im Prüfungsamt eingehen. Bei dieser Frist zählen Samstage nicht als Werktage. Sie können das Attest zunächst elektronisch per E-Mail und im Anschluss im Original per Post einreichen. Das Attest muss in jedem Fall im Original dem Prüfungsamt vorgelegt werden. Achten Sie des Weiteren auf die Einhaltung der Fristen, da Ihnen bei Nichtwahrung der Fristen die Prüfung mit "nicht bestanden" bewertet wird. 

Bitte beachten Sie in jedem Fall die Hinweise des Prüfungsamts zur Prüfungsunfähigkeit

VORBEREITUNG AUF DIE WIEDERHOLUNGSPRÜFUNG

Hinweise zur Vorbereitung auf die Wiederholungsprüfung finden Sie oben im Abschnitt zur allgemeinen Klausurvorbereitung. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie sich auf die Wiederholungsprüfung vernünftig vorbereiten und sich nicht von anderen Aufgaben ablenken lassen. Dies gilt insbesondere für eine Prüfung im dritten Versuch, da Sie im Falle eines Nichtbestehens dieses Drittversuchs den Prüfungsanspruch in diesem Studiengang verlieren würden. Falls Sie die Prüfung ohne Vorlesung wiederholen, sollten Sie mindestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin kaum andere terminliche Verpflichtungen wahrnehmen (andere Vorlesungen, Praktika, Projektarbeiten), um sich voll auf die Vorbereitung der Wiederholungsprüfung konzentrieren zu können. Sollten Sie die Wiederholungsprüfung im regulären Semester mit der begleitenden Vorlesung schreiben wollen, so sollten Sie unmittelbar vor der Wiederholungsprüfung keine anderen Prüfungen belegen, damit Sie Ihre Prüfungsvorbereitung auf die Wiederholungsprüfung konzentrieren. Verschaffen Sie sich ausreichend Zeit, um sich vernünftig auf die Wiederholungsprüfung vorbereiten zu können.

Nutzen Sie des Weiteren sämtliche Hilfsangebote, die im Rahmen der Veranstaltung geboten werden (Tutorien, Übungsgruppen etc.). Suchen Sie sich andere Studierende, die ebenfalls die Wiederholungsprüfung schreiben, um sich auch gemeinsam auf die Prüfung vorzubereiten. Wenden Sie sich bei Fragen an den Lehrenden im Rahmen seiner/ihrer Sprechstunde.

NÜTZLICHE LINKS UND DOKUMENTE

➚ Prüfungsamt: Informationen für Studierende

Anerkennung von Leistungen

Wenn Sie aus einem anderen Studiengang oder einer anderen Hochschule in den Studiengang "Erneuerbare Energien" wechseln, so können Sie sich Leistungen, die Sie bisher erfolgreich erbracht haben, anerkennen lassen. Das bedeutet, dass Sie diese Leistungen nicht erneut erbringen müssen. Ob und welche Leistungen anerkannt werden, ist immer eine Einzelfallentscheidung. 

Für die Anerkennung von Leistungen muss gewährleistet sein, dass die Lernergebnisse in Inhalt, Workload, Qualifikationsniveau und Profil von denjenigen des Studienganges, für den die Anerkennung beantragt wird, sich nicht wesentlich von den Vorgaben des Moduls im Studiengang "Erneuerbare Energien" unterscheiden. 

Das Prüfungsamt hat umfangreiche Informationen zur Anerkennung und Anrechnung von Leistungen zusammengestellt.

VORGEHEN ZUR ANERKENNUNG VON LEISTUNGEN

Um sich Leistungen aus anderen Studiengängen anerkennen zu lassen, kommen Sie mit folgenden Dokumenten in die Sprechstunde des Studiengangsleiters:

  • Vorausgefüllter Vordruck zur Anerkennung von Leistungen  (den Vordruck gibt es im Prüfungsamt),
  • Notenauszug/Zeugnis, aus dem Ihre Bewertung der Leistung hervorgeht,
  • Modulbeschreibung (aus dem Modulhandbuch) mit Angaben zu Inhalt, Lernergebnisse, Qualifikationsziele, das Niveau der Leistung, ECTS-Leistungspunkte etc.

Sie müssen für jede einzelne Leistung, die Sie sich anerkennen lassen wollen, die entsprechenden Nachweise und Vordrucke vorlegen. Der Studiengangsleiter kann entscheiden, dass Sie sich bei der Anerkennung von Leistungen an den Modulverantwortlichen des Moduls im Studiengang wenden müssen, um prüfen zu lassen, ob die Leistung aus fachlicher Sicht anerkannt werden kann.

Sollten Sie innerhalb des Umwelt-Campus Birkenfeld den Studiengang wechseln, so sprechen Sie zunächst mit dem Prüfungsamt, welche Leistungen ohne zusätzliche Prüfung anerkannt werden.

Beachten Sie, dass zum Beispiel Pflichtpraktika, die Sie im Rahmen Ihrer schulischen Ausbildung ableisten mussten, um die Hochschulreife zu erlangen, nicht anerkannt werden können. 

UMRECHNUNG VON AUSLÄNDISCHEN NOTEN

Während eines Auslandsaufenthaltes oder beim Wechsel von einer ausländischen Hochschule in den Studiengang "Erneuerbare Energien" können Leistungen dieser ausländischen Hochschule anerkannt werden. Hierbei ist zu beachten, dass in der Regel das Noten- und Bewertungssystem an der ausländischen Hochschule vom deutschen Notensystem abweicht.

Für die Umrechnung der Noten erfolgt nach der ➚ Bayerischen Formel. Eine länderspezifische Übersicht zur Übertragung der Noten finden Sie zum Beispiel auf der Webseite des ➚ International Offices der RWTH Aachen. So wird beispielsweise die Note "C" von einer norwegischen Hochschule als "2,3" ins deutsche Hochschulsystem übertragen.

FRISTEN

Beachten Sie, dass Anträge auf Anerkennung von Leistungen innerhalb des ersten Semesters nach der Einschreibung in den Studiengang "Erneuerbare Energien" im Prüfungsamt einzureichen sind. 

NUTZLICHE LINKS UND DOKUMENTE

➚ Prüfungsamt: Informationen zur Anerkennung von Leistungen
➚ Prüfungsamt: Vordruck Antrag auf Anerkennung von Leistungen

In den höheren Semestern

Nach den beiden Einstiegssemester erfolgt ab dem 3. Semester die fachliche Vertiefung im Studiengang Erneuerbare Energien.

Wahlpflichtmodule (WP)

In Studiengang Erneuerbare Energien sind insgesamt vier Wahlpflichtmodule (WP) zu absolvieren. Ziel bei der Wahl dieser freien Module ist es, dass Sie sich gemäß Ihrer persönlichen Interessen spezialisieren können. Die Wahlpflichtmodule können aus beiden Fachbereichen UPUT und UWUR stammen, sodass Sie sich eine umfassende Spezialisierung aneignen können.

Im Wahlpflichtkatalog auf der Seite mit den Infos den Infos zum aktuellen Semester finden Sie die Übersicht über die aktuellen Wahlpflichtmodule, die Sie im Rahmen Ihres Studiengangs wählen können. Es gibt für sämtliche Studiengänge entsprechende Abschnitte mit den Modulen, die als WP belegt werden können. 

Zu beachten ist, dass Wahlpflichtmodule nicht jedes Semester angeboten werden. Bei der Wahl der Module müssen Sie daher im Stundenplan prüfen, welche Module im laufenden Semester gelesen werden. Im Zweifelsfall können Sie die Professorinnen und Professoren anschreiben, ob und wann das WP angeboten wird. In der Regel ist eine Anmeldung über StudIP oder OLAT notwendig. Zu empfehlen ist, dass Sie bei interessanten Wahlpflichtmodulen in die erste Vorlesung gehen, um sich dort über den weiteren Ablauf des Moduls zu informiert und sich zu entscheiden, ob Sie das belegen wollen.

Wichtig zu beachten ist, dass Sie Module, die nicht im Wahlpflichtkatalog aufgeführt sind, nicht als WP für den Studiengang Erneuerbare Energien belegen können. Sollte es neue oder bestehende interessante Module im Stundenplan geben, die für Sie als Wahlpflichtmodul von Interesse sind, nehmen Sie zu Semesterbeginn unmittelbar Kontakt mit dem Studiengangsbeauftragten auf, ob dieses Modul in den WP-Katalog aufgenommen werden kann. Sie sollten vorab mit den verantwortlichen Lehrenden des Moduls geklärt haben, ob eine prinzipielle Teilnahme an dem Modul (insbesondere in Bezug auf die Vorkenntnisse) möglich und sinnvoll ist. Eine nachträgliche Anerkennung eines Moduls als Wahlpflichtmodul nach Abschluss des Semesters ist nicht zulässig.

Darüber hinaus ist es möglich, dass Sie sich durch das Belegen von zwei thematisch zusammengehörigen Wahlpflichtmodulen in Ihrem Studiengang vertiefen. Diese Vertiefung wird Ihnen durch den Studiengangsbeauftragten bescheinigt.

Vertiefungsrichtungen

Studierenden des Bachelorstudiengangs Erneuerbare Energien wird die Möglichkeit gegeben, sich im Verlauf ihres Studiums durch die erfolgreiche Teilnahme an zwei Wahlpflichtmodulen (mit jeweils 5 ECTS), die sich inhaltlich und thematisch ergänzen, zu vertiefen. Diese fachliche Vertiefung wird der Studentin bzw. dem Studenten durch den Studiengangsbeauftragten bescheinigt. Eine Ausweisung der Vertiefung auf dem Abschlusszeugnis erfolgt nicht.

VORGEHEN ZUR VERTIEFUNG

Die Studierenden müssen im Rahmen ihres Studiums vier Wahlpflichtmodule (WP) belegen und erfolgreich abschließen (ein WP im 3. Fachsemester, ein WP im 4. Fachsemester und zwei WP im 5. Fachsemester). Nimmt die Studentin bzw. der Student an zwei Wahlpflichtmodulen aus der untenstehenden Liste erfolgreich teil, so wird diese thematische Vertiefung bescheinigt. Zur Ausstellung der Bescheinigung muss dem Studiengangsbeauftragten ein aktueller Notenauszug vorgelegt werden, aus dem die erfolgreiche Teilnahme an den beiden Modulen hervorgeht. Das Ersetzen eines oder beider Wahlpflichtmodule durch thematisch entsprechende Projektarbeiten (Fachprojekt oder interdisziplinäre Projektarbeit) ist nicht möglich.

BEISPIEL

Wenn jemand das Modul Energieinformatik sowie das Modul Umwelt- und Nachhaltigkeitsinformatik erfolgreich abschließt, so wird die Vertiefung im Bereich Energieinformatik bescheinigt. Würden allerdings die beiden Wahlpflichtmodule Geoinformationssysteme und Halbleiter-Bauelemente belegt, so entspräche dies keiner fachlichen Vertiefung, die bescheinigt werden könnte.

Prinzipiell ist es auch möglich, zwei Vertiefungsrichtungen mit der erfolgreichen Teilnahme an den entsprechenden vier Wahlpflichtmodulen bescheinigt zu bekommen.

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN

↧ Erläuterungen zu Vertiefungsrichtungen im Studiengang herunterladen

Projektarbeit (FP/IP)

Im Studiengang Erneuerbare Energien sind zwei Projektarbeiten - ein Fachprojekt (FP) und eine interdisziplinäre Projektarbeit (IP) - vorgesehen. Falls Sie das Studium im Wintersemester begonnen haben, ist das Fachprojekt im 3. Semester und die interdisziplinäre Projektarbeit im 5. Semester vorgesehen. Für Sommerstarter ist das Fachprojekt im 4. Semester und die interdisziplinäre Projektarbeit im 5. Semester eingeplant.

FACHPROJEKT (FP)

Das Modul vermittelt wissenschaftliche Methodik und Fähigkeiten unter Anleitung einer betreuenden Professorin oder eines betreuenden Professors. Es wird eine komplexere Arbeit durchgeführt, welche sich durch einen wissenschaftlichen Anspruch und eine entsprechend anzuwendende Methodik auszeichnet. In diesem Modul steht die Vermittlung fachspezifischer Methoden im Vordergrund. Hierbei kann auch ein Projekt mit externen Partnern aus Instituten, Hochschulen und Industrie durchgeführt werden. Nach Abschluss der Projektarbeit sind Sie in der Lage, verschiedene praxis- und theorieorientierte Methoden und Techniken eigenständig im Rahmen der Erarbeitung eines Projekts anzuwenden. Sie können Forschungs- und Entwicklungsaufgaben selbstständig planen, durchführen und organisieren. Ebenso sind Sie in der Lage, den Ablauf des Projektes zu präsentieren und aus ihrem Ergebnis Schlussfolgerungen abzuleiten.

INTERDISZIPLINÄRE PROJEKTARBEIT (IP)

Das Modul vermittelt wissenschaftliche Methodik und Fähigkeiten unter Anleitung eines/r betreuenden Professors/in. Es wird eine komplexere, interdisziplinäre Arbeit mit Bezug zum gewählten Studiengang durchgeführt. Es soll eine anwendungsbezogene Problemstellung unter Anleitung so bearbeitet werden, dass Sie exemplarisch Techniken und Methoden erlernt, welche für die spätere selbständige Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten erforderlich sind. In diesem Modul steht die Vermittlung wissenschaftlicher Methodik im Vordergrund. Hierbei kann auch ein Projekt mit externen Partnern aus Instituten, Hochschulen und Industrie durchgeführt werden. Sie kennen nach erfolgreichem Abschluss des IP die verschiedenen, praxis- und theorieorientierten Techniken und Methoden zur selbständigen und systematischen Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsaufgaben. Sie sind in der Lage, anhand der erlangten Methoden und Fähigkeiten eine Problemstellung weitgehend eigenständig zu bearbeiten, schriftlich aufzubereiten und im Rahmen einer Projektpräsentation vorzustellen. Daneben ist die Fähigkeit, konstruktiv und unter Zeitdruck im Team zu arbeiten, ein weiteres wichtiges Qualifikationsziel.

BEISPIELE ZU PROJEKTARBEITSTHEMEN

Das thematische Feld von Projektarbeiten im Studiengang Erneuerbare Energien ist sehr breit gefasst. Sie können im Rahmen des Fachprojekts oder der interdisziplinären Projektarbeit zum Beispiel in laufenden Forschungsprojekten an den Instituten eingebunden werden. Darüber hinaus können Sie im Rahmen einer Projektarbeit zum Beispiel ein Energie- oder Nachhaltigkeitskonzept für Unternehmen, eine Energieberatung für Kommunen oder ein Quartierskonzept entwickeln. 

SUCHE NACH THEMEN FÜR PROJEKTARBEITEN

Die Professorinnen und Professoren am Umwelt-Campus nutzen unterschiedliche Wege, um Themen für Projektarbeiten zu veröffentlichen. Zum einen finden Sie die Ausschreibungen an den schwarzen Brettern der jeweiligen Lehrenden. Einige Lehrende nutzen ihre Campus-Webseite zur Veröffentlichung von Projektarbeiten. Schließlich bietet das Dekanat UPUT ebenfalls ein schwarzes Brett mit unterschiedlichen Projektthemen von Professorinnen und Professoren des Fachbereichs. Bei den Infos zum aktuellen Semester sind die Projektthemen digital verfügbar. Sie können aber auch die Professorinnen und Professoren direkt kontaktieren, um dort nach einem Thema für eine Projektarbeit anzufragen. Hierzu können Sie sich die Lehrenden heraussuchen, die thematisch am nächsten an Ihren persönlichen Interessensschwerpunkten liegen, um ein passendes Projektthema zu finden.

WISSENSCHAFTLICHES ARBEITEN

Grundsätzlich sollen Sie durch die Projektarbeit alleine oder in einem kleinen studentischen Team das wissenschaftliche Arbeiten erlernen und anwenden. Die inhaltlichen Vorgaben zum Vorgehen hängen jedoch stark von der Aufgabenstellung und den Betreuuenden ab. Hilfreich für das wissenschaftliche Arbeiten sind die Angaben auf der Webseite der Bibliothek sowie der Ratgeber von Prof. te Heesen.

Praxisorientiertes Arbeiten (POA)

Das Praxisorientierte Arbeiten (POA) ist Bestandteil für die Praktische Studienphase und Voraussetzung, mit dieser beginnen zu können. Im Studiengang Erneuerbare Energien müssen Sie zwei Mal das praxisorientiertes Arbeiten ableisten. Das erste Ableisten der POA ist in der Regel durch die aktive Teilnahme an den Flying Days erfolgt. Danach haben Sie verschiedene Möglichkeiten, das praxisorientierte Arbeiten abzuleisten:

  • Durchführung von Workshops bei den Flying Days
  • Aufbau innerer Strukturen
  • Leitung von Tutorien und allgemeine Unterstützung der Lehre
  • Mitarbeit an Forschungs- und Entwicklungsprojekten
  • Vorbereitung, Organisation von Veranstaltungen, Tagungen
  • Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit der Hochschule
  • Mitarbeit beim THW (Technisches Hilfswerk)

Die Stellen und Projekte für das praxisorientierte Arbeiten werden über verschiedene Wege bekannt gegeben (zum Beispiel per E-Mail oder Aushang). Es lohnt sich auch, die Lehrenden konkret nach Projekten zu fragen. Die Anmeldung zum praxisorientierten Arbeiten erfolgt über QIS.

Auslandssemester

Ein Auslandssemester gibt Ihnen die Möglichkeit, das Studieren in anderen Ländern zu erfahren. Erfahrungsberichte zeigen, dass ein Auslandssemester vor allem die sprachlichen Fähigkeiten sowie die persönliche Entwicklung fördert. Generell ist es empfehlenswert, möglichst früh in Zusammenarbeit mit dem akademischen Auslandsamt die Planung zu beginnen (ca. 1 Jahr vorher).

Zu beachten ist, dass ein Auslandssemester im Curriculum des Studiengangs Erneuerbaren Energien nicht vorgesehen ist. Sie können sich bestimmte Leistungen, die an der internationalen Hochschule anerkennen lassen. Generell ist es wichtig, dass Sie frühzeitig klären, welche Module Sie bei der ausländischen Hochschule belegen wollen. Häufig werden auch einsemestrige Austauschprogramme im Rahmen des ERASMUS-Programms an Partnerhochschulen des Umwelt-Campus angeboten. Diese Programme haben darüber hinaus den Vorteil, dass die Module in der Regel mit 30 ECTS bewertet werden und der ERASMUS-Förderung unterliegen. Detaillierte Informationen sind auf den Webseiten der betreffenden Hochschulen zu finden; auch das akademischen Auslandsamt hilft Ihnen gerne weiter. 

Bei der Anerkennung des Auslandsaufenthalts gibt es folgende verschiedene Möglichkeiten:

ANERKENNUNG ALS WAHLPFLICHTMODUL

Im Curriculum des Studiengangs sind vier Wahlpflichtfächer vorgesehen, also für insgesamt 20 ECTS Punkte. Hierzu müssen Module, die Sie im Ausland belegst, inhaltlich zum Studiengang Erneuerbare Energien passen. Die Entscheidung, ob diese Modulen anerkannt werden können, wird individuell mit dem Studiengangsbeauftragten getroffen werden. Gemeinsamit wird ein „Learning Agreement“ (Studienvertrag)  abgestimmt, um die Module an der ausländischen Hochschule passend zu den Modulen am Umwelt-Campus zu wählen.

ANERKENNUNG ALS PRAKTISCHE STUDIENPHASE (PRAXISPHASE)

Die praktische Studienphase dient in erster Linie dem Sammeln von praktischer Berufserfahrung, vorzugsweise im Geschäftsfeld der Erneuerbaren Energien. Das Semester an der ausländischen Hochschule kann teilweise als praktische Studienphase anerkannt werden. Hierfür müssen mindestens 15 ECTS im Ausland erbracht werden. Zur Anerkennung liegen entsprechende Laufzettel beim Prüfungsamt aus. Sie müssen zunächst eine Interessenbekundung beim akademischen Auslandsamt abgeben. Anschließend wird das Learning Agreement in Kooperation mit der Partnerhochschule, dem Studiengangsbeauftragten und dem Prüfungsamt erstellt. Im Anschluss können Sie die Anerkennung als praktische Studienphase in die Wege leiten. 

ANERKENNUNG ALS FREIWILLIGE ODER ZUSÄTZLICHE PRÜFUNGSLEISTUNG

Immer möglich ist es, sich Module an der ausländischen Hochschule als freiwillige oder zusätzliche Prüfungsleistung auf Ihrem Zeugnis ausweisen zu lassen. Diese Module tragen zwar nicht zum Studienabschluss bei, da diese Module nicht in der ECTS-Zählung für den Studiengang Erneuerbare Energien zählen, dennoch ist das Aufführen dieser Leistungen zum Beispiel für die Bewerbung nach dem Studienabschluss sinnvoll.

Auf einen Blick

Abschluss
Bachelor of Science (B. Sc.)

Studienbeginn
Winter- und Sommersemester

Regelstudienzeit
6 Semester (180 ECTS)

Zulassungsbeschränkung (N.C.)
nein

Studienort
Umwelt-Campus Birkenfeld

Praxis
Grundpraktikum (8 Wochen), Fachpraktikum (4 Wochen), Praxissemester (12 Wochen)

Internationalität
Auslandssemester (freiwillig)

Studiengebühren
keine (nur normale Semesterbeiträge)

Studienabschluss

Der Studienabschluss erfolgt im sechsten Semester durch die praktische Studienphase und die Bachelorthesis.

Praktische Studienphase (Praxisphase)

Ziel der Praxisphase ist es, dass Sie Ihre im Studium erworbenen Kenntnisse in der Praxis anwenden. Sie sollen Ihre persönlichen Erfahrungen erweitern, um studiengangsspezifische Inhalte für den Studiengang Erneuerbare Energien zu vertiefen. Unter Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden sollen Sie möglichst selbstständig und mitverantwortlich unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten arbeiten. Dabei sollen insbesondere auch wirtschaftliche, ökologische, sicherheitstechnische und ethische Aspekte berücksichtigt werden. Die praktische Studienphase ist, anders als ggf. das Grund- bzw. Fachpraktikum, nicht handwerklich orientiert. 

Die Anmeldung der praktischen Studienphase erfolgt über einen entsprechenden Laufzettel des Prüfungsamts und nicht über QIS.

MODALITÄTEN

Die praktische Studienphase umfasst einen Zeitraum von zwölf Wochen bei einer Wochenarbeitszeit von typischerweise 40 Stunden. Eine Tätigkeit als Werkstudent mit einer geringeren Wochenstundenzahl über einen längeren Zeitraum als zwölf Wochen kann nicht als Praxisphase anerkannt werden.

Das vierwöchige Fachpraktikum kann mit der zwölfwöchigen praktischen Studienphase (Praxisphase) zu einem Praktikum mit einer Dauer von sechszehn Wochen zusammengefasst werden, sofern es vorab nicht möglich sein sollte, das Fachpraktikum regulär während des Studiums abzuleisten. Der Bericht über die Praxisphase verlängert sich entsprechend der Gesamtdauer auf sechszehn inhaltliche Seiten (siehe unten). Eine thematische und fachliche Trennung zwischen Fachpraktikum und Praxisphase ist nicht notwendig. Eine Zusammenführung von Grund- und Fachpraktikum mit der praktischen Studienphase zu einem Praktikum über 24 Wochen ist nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf der Rücksprache mit dem Studiengangsleiter.

Sinnvoll ist es, die Praxisphase erst durchzuführen, wenn Sie sämtliche Module aus dem Studiengang Erneuerbare Energien erfolgreich abgeschlossen haben. Ideal ist die Verknüpfung der praktischen Studienphase mit der daran anschließenden Bachelorthesis im Unternehmen, um einen maximalen Nutzen für die persönliche Entwicklung zu ziehen. Zudem können Sie tiefer in das Themenfeld der Thesis einsteigen, da Sie sich bereits während der Praxisphase mit den Grundlagen der wissenschaftlichen Fragestellung der Bachelorthesis beschäftigen können.

Falls Ihr betreuender Professor vom Umwelt-Campus aus dem Fachbereich Umweltwirtschaft/Umweltrecht (UWUR) kommt, beachten Sie die Modalitäten und Fristen des Fachbereichs. Auf der Webseite des Prüfungsamts ist ein entsprechendes Handout mit Informationen zur praktischen Studienphase im Fachbereich UWUR hinterlegt. Bitte stimmen Sie sich vor Beginn der Praxisphase mit dem Professor sowie dem Dekanat UWUR ab.

Sie haben alternativ zur praktischen Studienphase die Möglichkeit, sich ein Auslandssemester als Praxisphase anerkennen zu lassen.

Zur vollständigen Anerkennung Ihrer Praxisphase gehört die Teilnahme am praxisorientierten Arbeiten (POA). Sie müssen zwei dieser Vorleistungen erbringen. Die Aufgabenstellungen des praxisorientierten Arbeitens umfassen zum Beispiel

TYPISCHER ABLAUF DER PRAKTISCHEN STUDIENPHASE

  1. Suche eines Praktikumsplatzes
  2. Betreuender Professor
  3. Anmeldung der Praxisphase
  4. Durchführung
  5. Berichtserstellung
  6. Anerkennung 

BERICHT ZUR PRAKTISCHEN STUDIENPHASE

Die Dokumentation für das Praktikum erfolgt durch

  • eine tabellarische Übersicht zu den Tätigkeiten im Unternehmen und
  • eine persönliche Bewertung und ein Fazit zur praktischen Studienphase mit Beantwortung der neun Leitfragen. Die Leitfragen sind im ↗ Ratgeber zur praktischen Studienphase zu finden.

Bitte sprechen Sie in jedem Fall die Berichtsform vorab mit der betreuenden Professorin beziehungsweise mit dem betreuenden Professor ab, da die Vorgaben zum Bericht unterschiedlich sein können. Die hier dargestellten Vorgaben sind lediglich für praktische Studienphasen gültig, die durch Prof. te Heesen betreut werden.

ANERKENNUNG UND ZU ERBRINGENDE NACHWEISE

Sie müssen folgende Nachweise bei Ihrem betreuenden Professor in schriftlicher Form vorlegen, um eine Anerkennung Ihrer praktischen Studienphase zu erhalten

  • Bescheinigung des Unternehmens,
  • Dokumentation der praktischen Studienphase (entsprechend der abgestimmten Vorgaben mit dem betreuenden Professor),
  • Laufzettel zur Anerkennung der praktischen Studienphase.

Wenn Ihnen sämtliche Dokumente vorliegen, können Sie sich in der Sprechstunde des betreuenden Professors die Praxisphase anerkennen lassen. Abschließend reichen Sie den Laufzettel im Prüfungsamt ein.

PRAKTISCHE STUDIENPHASE ALS AUSLANDSSEMESTER

Sie können die praktische Studienphase auch als Auslandstudiensemester ableisten. Hierzu besuchen Sie an der ausländischen Hochschule Lehrveranstaltungen, die Sie mit dem betreuenden Professor ausgewählt haben (sofern es sich nicht um ein gesondertes Programm der ausländischen Hochschule handelt).  Die Bewertung des Auslandsstudiensemesters erfolgt aufgrund von 

  • zwei Vorleistungen als praxisorientiertes Arbeiten (POA) und 
  • der Leistungsnachweise, die Sie an der ausländischen Hochschule erworben haben. Die Leistungsnachweise werden von den Dozenten der jeweiligen Lehrveranstaltung in einer von ihnen zu bestimmenden Form erhoben. 
  • Für einen Erfolg der praktischen Studienphase müssen mind. 14 ECTS-Punkte an der Gasthochschule im Ausland erbracht werden. 

In der Regel schließen Sie mit der Gasthochschule und Ihrem betreuenden Professor am Umwelt-Campus ein Learning-Agreement ab, um die Inhalte und den Umfang Ihres Auslandsstudiums festzuhalten. Das akademische Auslandsamt am Campus unterstützt Sie dabei.

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN

↧ Ratgeber zur praktischen Studienphase EE
↧ Ordnung zur praktischen Studienphase (Lesefassung)

Bachelorthesis

Die Bachelorthesis umfasst das Bearbeiten eines Themas mit wissenschaftlichen Methoden. Die Aufgabenstellung kann theoretische, experimentelle, empirische oder praxisorientierte Probleme umfassen. Sie präsentieren ihre Ergebnisse in einem Kolloquium vor einer Prüfungskommission. Dabei wird der Inhalt der Abschlussarbeit im Kontext des jeweiligen Studiengangs hinterfragt. Sie haben durch die erfolgreiche Bearbeitung des Moduls gezeigt, dass Sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Fachproblem selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Sie verfügen über ein breites und integriertes Wissen, einschließlich der wissenschaftlichen Grundlagen sowie über ein kritisches Verständnis der wichtigsten Theorien und Methoden. Sie sind des Weiteren in der Lage, die im Studium erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden auf Fragestellungen anzuwenden und darüber hinaus selbstständig um relevante Inhalte zu erweitern, zu bewerten und wissenschaftlich zu interpretieren. Sie leiten auf dieser Basis fundierte Lösungsansätze ab und formulieren eine dem Stand der Wissenschaft entsprechende Lösung für das Fachproblem. Sie können ihre Ergebnisse darüber hinaus in einem Kolloquium darlegen und argumentativ vertreten.

THEMENFINDUNG

Häufig lässt sich die Bachelorthesis mit der praktischen Studienphase (Praxisphase) verbinden. Damit haben Sie wesentlich mehr Zeit, sich mit dem Themenfeld der Thesis auseinanderzusetzen. Die Suche nach einer geeigneten Themenstellung erfolgt, analog zur Recherche nach Themen für die Projektarbeiten, durch Anfrage bei den Professorinnen und Professoren am Umwelt-Campus, durch eine Recherche im Internet.

Institute und auch Unternehmen schreiben regelmäßig Abschlussarbeiten aus, deren Ausschreibung auf den entsprechenden Webseiten online verfügbar sind. Teilweise finden sich die Ausschreibungen auch an den schwarzen Brettern der Institute beziehungsweise Professorinnen und Professoren. Bei der Suche nach einem interessanten Themenfeld bietet es sich daher an, sowohl digital als auch analog zu recherchieren. In der Ausschreibung werden das Thema, die Einordnung in ein (Forschungs-)Projekt, die zu erwartenden Ergebnisse sowie die notwendigen fachlichen Voraussetzungen genannt. Schließlich gibt es einen Ansprechpartner, der kontaktiert werden kann, um weiterführende Informationen zu erhalten.

Bei der Suche nach einer Abschlussarbeit in einem Unternehmen hilft zunächst ein Blick auf die Internetpräsenz des Unternehmens, ob dort Abschlussarbeiten ausgeschrieben sind. Dabei kann es sich auch um ausgeschriebene Praktikumsstellen handeln, die sich zu einer Abschlussarbeit erweitern lassen. Bei der Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen sollte im Vorfeld bereits besprochen werden, ob sich ein Praktikum zum Verfassen einer Thesis nutzen lässt. Schließlich bietet die Jobbörse des Career-Services der Hochschule Trier eine breite Auswahl an Themenstellungen von Abschlussarbeiten in Unternehmen

Die Anmeldung der Bachelorthesis erfolgt über einen entsprechenden Laufzettel des Prüfungsamts und nicht über QIS.

WISSENSCHAFTLICHES ARBEITEN

Die Bibliothek bietet Ihnen umfangreiche Informationen zum wissenschaftlichen Arbeiten. Hilfreich ist insbesondere der Ratgeber zum wissenschaftlichen Arbeiten von Prof. te Heesen, da in diesem Ratgeber die Suche nach Themenstellungen, die Durchführung und die Verschriftlichung ausführlich erläutert werden.

LITERATUR

  • Umberto Eco (2010). Wie man eine wissenschaftliche Abschlußarbeit schreibt: Doktor-, Diplom- und Magisterarbeit in den Geistes- und Sozialwissenschaften. Bd. 13. Stuttgart: UTB.

  • Andreas Hirsch-Weber und Stefan Scherer(2016b). Wissenschaftliches Schreiben und Abschlussarbeit in Natur- und Ingenieurwissenschaften. Stuttgart: UTB.

  • Matthias Karmasin und Rainer Ribing (2010). Die Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten: ein Leitfaden für Seminararbeiten, Bachelor-, Master- und Magisterarbeiten sowie Dissertationen. 5. Aufl. Wien: UTB.

  • Ulrike Kipman, Leopold-Wildburger Ulrike und Thomas Reiter (2018). Wissenschaftliches Arbeiten 4.0. Vortragen und Verfassen leicht gemacht. 3. Aufl. Berlin, Heidelberg: Springer, Berlin, Heidelberg. doi: 10.1007/978-3-662- 55253-7.

  • Bruno P. Kremer (2018). Vom Referat bis zur Abschlussarbeit. Naturwissenschaftliche Texte perfekt produzieren, präsentieren und publizieren. 5. Aufl. Springer Spektrum, Berlin, Heidelberg. doi: 10.1007/978-3-662-58064-6.

  • Klaus Niedermair (2010). Recherchieren und Dokumentieren: der richtige Umgang mit Literatur im Studium. Konstanz: UTB.

  • Stefan Scherer und Beate Bornschein (2016). Wissenschaftliches Schreiben und Abschlussarbeit in Natur- und Ingenieurwissenschaften: Grundlagen - Praxisbeispiele - Übungen. Stuttgart: UTB.

  • Olaf Schmidt (2013). Die Abschlussarbeit im Unternehmen schreiben. Konstanz: UTB.

  • Marcel Schütz und Heinke Röbken (2016). Bachelor- und Masterarbeiten verfassen. Abschlussarbeiten in Organisationen. Wiesbaden: Springer Gabler. https://link.springer.com/book/10.1007/978-3-658-12346-8

  • Steffen Stock u.a. (2018). Erfolgreich wissenschaftlich arbeiten. Alles, was Studierende wissen sollten. 2. Aufl. Berlin: Springer Gabler. https: //link.springer.com/book/10.1007/978-3-662-55001-4

Nach dem Bachelorabschluss

Nach erfolgreichem Abschluss Ihres Bachelorstudiums bieten sich Ihnen vielfältige Möglichkeiten. Wirtschaftsingenieurinnen und Wirtschaftsingenieure mit der Spezialisierung auf erneuerbare Energiesysteme werden einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende in Deutschland leisten. Ihr späteres Tätigkeitsfeld kann sowohl in Forschung und Entwicklung als auch in der Planung, der Umsetzung sowie dem Betrieb von regenerativen Energieanlagen sein. Des Weiteren werden Sie sich in allen Unternehmensbereichen mit Fragen rund um die Optimierung bei der Energienutzung sowie der Identifikation von Einsparpotenzialen beschäftigen, um langfristig im Unternehmen den Energieverbrauch und schließlich die Energiekosten zu senken. Hierzu ist ein fundiertes technisches, aber auch betriebswirtschaftliches und juristisches Grundverständnis der Energieerzeugung und des Energieverbrauchs unabdingbar.

Career-Service der Hochschule Trier

Der Career-Service der Hochschule Trier bietet Ihnen ein umfangreiches Beratungs- und Unterstützungsangebot für den Jobeinstieg. Neben den Beratungsmöglichkeiten gibt es regelmäßige Infoveranstaltungen und eine Jobbörse.

Unabhängig von Ihrem Werdegang an der Hochschule (Abschluss als Bachelor in Erneuerbare Energien oder als Master) bestehen für Sie in den folgenden typischen Beschäftigungsfeldern sehr gute Berufsaussichten:

  • Ingenieurbüros: Planung, Beratung, Umsetzung, Betrieb
  • Hersteller von technischen Anlagen (Klima, Lüftung, Kälte, Wärme): Vertrieb, Forschung und Entwicklung, Planung
  • Consulting: Beratung, Planung, Durchführung von Studien
  • Energiedienstleister (Stadtwerke, Energieversorger, Stromvermarktung): Akquise, Vertrieb, Planung, Ein- und Verkauf, Betrieb, Wartung, Optimierung
  • Industrie: Potenzialanalyse, Planung, Umsetzung, Instandhaltung, Optimierung
  • Unternehmen: Energiemanagement, Energieeffizienz, Energieeinkauf
  • Öffentliche Einrichtungen (Ämter/Ministerien, Landesbetriebe, Hochschulen): Schulung, Konzeptentwicklung, Beratung, Durchführung von Studien, Planung, Betrieb, Optimierung

Die Bruttoeinstiegsgehälter für Absolventinnen und Absolventen eines Bacheloringenieurstudiengangs betragen im Mittel rund 43.000 EUR. Mit einigen Jahren Berufserfahrung können die Jahresgehälter, abhängig von der Branche und der Unternehmensgröße, auf 50.000 bis 75.000 EUR (brutto) steigen.

Quelle: https://www.academics.de/ratgeber/wirtschaftsingenieur-gehalt

Selbstverständlich können Sie nach dem Bachelorstudium ein Masterstudium anschließen, um sich in Ihrem Fachgebiet zu spezialisieren. Hierzu bietet Ihnen der Umwelt-Campus folgende Masterstudiengänge:

 

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Kontakt

Prof. Dr. Henrik te Heesen
Prof. Dr. Henrik te Heesen
Studiengangsleiter FB Umweltplanung/Umwelttechnik - Erneuerbare Energien

Kontakt

+49 6782 17-1908

Standort

Birkenfeld | Gebäude 9925 | Raum 12

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